Einkaufswagen geklaut und erwischt. Frage an Polizisten?
Hallo Leute,paar Kumpels und ich haben gestern ziemlich den Mist gemacht.Haben etwas getrunken und sind dann auf die Idee gekommen, bei Lidl einenEinkaufswagen mitzunehmen( nachts).Sind dann mit dem durch den Ort gefahren und haben uns halt drinne fotografiert.
Paar Kilometer später hat uns dann ne Polizeistreife angehalten und hat sich unsereNamen notiert. Hatten alle keine Ausweise dabei, außer einer.Das hat ihnen gereicht.
Wir meinten dann, dass wir den Wagen sofort wieder zurückfahren.Ich glaube die Polizisten haben das nicht wirklich geglaubt und meinten ernst,dasssie uns im Auge behalten.
Dann haben wir den Wagen zurückgefahren und in dem Moment sind Sie nochmalauf den Lidl Parkplatz gefahren, haben uns mit Fernlich angeleuchtet und sind wieder weggefahren.
Meint ihr, wir haben da noch was zu befürchten?
6 Antworten
Ein Verbrechen war das nicht. Und Lidl wird das auch nicht als Diebstahl anzeigen.
Vielleicht hält man Euch bei Lidl eine Standpauke. Vielleicht bekommt ihr Hausverbot.
Einkaufswagen werden aus den verschiedesten Gründen von den Grundstücken der Läden geschoben, ein Diebstahl kann man da nicht annehmen, deshalb kommt es auch zu keinen Anklagen bei den Gerichten.
In den von Dir geschilderten Fall könnte ich annehmen, dass ihr einen dabei hattet, der nicht mehr stehen konnte und irgendwie mußte der nach Hause gebracht werden.
Die Polizei mußte Euch auch gar nicht sagen, dass ich den Einkaufswagen zurückschieben sollt. Diese Befugnisse hatte die Polizei gar nicht.
Das Blenden mit Fernlicht war nicht erlaubt, für sowas hätten die sich selbst ein Knöllchen schreiben können.
nur mal zum Fernlicht.
Die Polizei darf u.a. nach 35 StVO Sonderrechte in Anspruch nehmen.
Im Sachverhalt steht nichts von einer Befugniss mit dem Zurückbringen des EKW. Man hätte ihn wenns "hart auf hart" kommt sicherstellen müssen ja. (oder je nach dem Beschlagnahmen)
"Die Polizei mußte Euch auch gar nicht sagen, dass ich den Einkaufswagen zurückschieben sollt. Diese Befugnisse hatte die Polizei gar nicht."
Das hat die Polizei doch gar nicht gesagt, das hat der Fragesteller selbst angeboten und freiwillig gemacht. Eine solche Anordnung ist übrigens durchaus möglich .. die Alternative wäre, dass die Polizei den Einkaufswagen als Beweismittel und zur Eigentumssicherung des Supermarkts sicherstellt, die Transportkosten usw. gehören dann zu den Verfahrenskosten .. dann kannst Du aber mal davon ausgehen, dass die Staatsanwaltschaft dafür sorgt, dass die Kosten wieder reinkommen...
"Einkaufswagen werden aus den verschiedesten Gründen von den Grundstücken der Läden geschoben,"
ja.. und? Das macht's nicht besser oder? Bei vielen Läden gibt es sogar entsprechende Schilder, mit dem Hinweis, dass dies verboten ist .. auch wenn der Hinweis nicht nötig ist ..
"*ein Diebstahl kann man da nicht annehmen, deshalb kommt es auch zu keinen *"
Nicht? Warum nicht? §242 ... Der Einkaufswagen ist eine fremde bewegliche Sache .. diese Sache wurde vom Supermarktgrundstück weggenommen und so wie es klingt zumindest um ihn sich wenigstens zeitweise zuzueignen ....
Dass die Polizei auch innerorts das Fernlicht einschalten darf, hat Kihlu ja schon geschrieben ..
nein die polizei hat lediglich für ordnung gesorgt
wenn ihr einen Euro reingesteckt habt gilt das als Ordnungsgemäß ausgeliehen und ist dann kein Diebstahl, aber wenn ihr damit durch die Gegend gefahren seit ist dass Gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr.
beides falsch.
Dummheit wird bestraft
An sich ist es ja nicht unbedingt verboten einen Einkaufswagen zu nehmen und ihn zurückzubringen oder? Seid ihr minderjàhrig?