Einhandmesser ohne Arretierung erlaubt?
Ist das Führen eines Einhandmessers ohne automatische Arretierung erlaubt?
5 Antworten
Ja.
Das Führen von Messern regelt § 42a WaffG (völlig unabhängig vom Alter!)
Kurzfassung: Verboten ist das Führen (unverschlossen dabeihaben) von Messern die als Waffe gelten (Dolch, Karambit, Springmesser ...)
Außerdem verboten ist das Führen von feststehenden Messern mit Klingen über 12cm Länge und von allen Messern die einhändig verriegeln (Einhandmesser)
Ja, ist 42a Konform.
Wenns keine Waffe ist (Dolch, Karambit, ect.) dann ja!
Ja, solange es nicht Stehenbleibt
Dann kann er ja auch stehen bleiben
Der Unterschied zwischen "stehenbleibt" und "feststellbar" ist verstanden worden?
Ja. Feststellbar ist der ausschlaggebende Punkt.
Gilt es auch als feststellbar wenn man nur ne Feder hat?