Einhandmesser?!verboten oder nicht?

5 Antworten

Bei einem Einhandmesser (kein Springmesser) gibt es keine Beschränkung bezüglich der Klingenlängen. Ein selbst verriegelndes Einhandmesser ist nicht verboten es unterliegt nur einem Führungsverbot. Einhandmesser die nicht verriegeln unterliegen keiner Einschränkung. Bei Messer mit mehr als 12 cm gibt es ein Führungsverbot in der Öffentlichkeit, Wichtig ist noch ads nur Volljährigen Messer die als Waffe gelten besitzen dürfen und das diese "Waffen" eine Führungsverbot in der Öffentlichkeit unterliegen.

Anton96  16.08.2014, 16:35

Kleine Korrektur die 12 cm Regel gilt für feststehende Messer, bei einem Klappmesser gibt es keine Einschränkung bezüglich der Länge.

Es gibt Messer, deren Umgang verboten sind, das sind folgende:

  • Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge höchstens 8,5 cm lang ist und nicht zweiseitig geschliffen ist;
  • Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
  • Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,

Vgl. Anlage 2 WaffG Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 ff.: http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm

So fallen darunter auch Springmesser, die bekanntermaßen ja mit einer Feder funktionieren, nicht dagegen Einhandmesser, die manuell geöffnet werden müssen. Alle anderen Faktoren wie Klingenlänge, ob Einhand- oder Zweihandmesser spielen solange du das Messer nicht führen willst also keine Rolle.

ich weiß leider nicht genau was ein einhandmesser ist ich kanns nur vermuten. Vlt ist es sowas wie ein Butterfly-messer, und damit wäre es verboten ;)

Anton96  16.08.2014, 16:32

Das, ist das Problem du weißt nicht um welche Messer es geht. Einhandmesser sind Messer die man mit einer Hand öffnen kann und die sind nicht verboten sondern unterliegen einem Führungsverbot wenn sie selbst verriegelnd sind, Ein Butterflymesser ist eine Art besonders Einhandmesser und ist in Deutschland tatsächlich verboten.

badeschaumente  16.08.2014, 16:36

Ich denk mal das ist so ein Überbegriff von Butterfly- Spring- und Fallmessern

Anton96  16.08.2014, 16:44
@badeschaumente

Es ist der Begriff für Klappmesser die mit einer Hand geöffnet werden können, darunter fallen auch die genannten Messer aber nicht nur die.

PatrickLassan  16.08.2014, 19:19
@Anton96

Um mich selbst zu zitieren:

Einhandmesser sind Messer , deren Klinge einen Stift , eine Scheibe oder eine Vertiefung aufweist, die dem Daumen genug Widerstand bietet, um die Klinge einhändig öffnen zu können. Sofern Einhandmesser eine Verriegelung aufweisen, fallen sie in Deutschland unter das Führungsverbot des § 42a Waffengesetz, unabhängig von der Klingenlänge.

http://www.gutefrage.net/tipp/klappmesser-

weiß es jetzt: also man kann es mit einer Hand öffnen und es rastet dann ein. Damit ist es verboten ;)

Anton96  16.08.2014, 16:33

Damit unterliegt es einem Führungsverbot in der Öffentlichkeit verboten ist es nicht.

Wenn man die eh nicht mitführen darf, dann lass es doch ganz, was willst du damit? Hol dir n ordentliches Küchenmesser für daheim und n Schweizer Messer zum campen ;)