Ein Freund ist unentschuldigt nicht zur Arbeit erschienen (Zeitarbeit) Mit Absicht damit er gekündigt wird damit er keine Sperre bekommt ..?
Steht dann bei ner Kündigung auch der Grund da zb unentschuldigtes fehlen ? Oder darf man das gesetzlich nicht rein schreiben ?
5 Antworten
Das kann sehr wohl in der Kündigung stehen. Man kann auch eine Sperre bekommen, wenn man so offensichtlich eine Kündigung provoziert. Diese wäre dann nämlich selbst verschuldet.
Dein Freund ist ja ein ganz schlauer. Wenn er die Kündigung schuldhaft verursacht hat, zum Beispiel dadurch, dass er unentschuldigt auf der Arbeit gefehlt hat, bekommt er auch eine Sperre. :D
Und natürlich erfährt das Amt, den genauen Kündigungsgrund.
Er bekommt trotzdem die Sperre, weil es eine verhaltensbedingte Kündigung ist.
Ausserdem wird er erst eine Abmahnung bekommen, wenn er nicht mehr in der Probezeit ist. Eine sofortige fristlose Kündigung würde hier imho nicht greifen. Nach vorangegangene Abmahnung aber schon.
Natürlich bekommt er eine Sperre und wird auch natürlich begründet warum er geschmissen wurde unentschuldigtes fehlen
Wenn man kein Bock mehr auf die Arbeit hat muß man es schlauer anstellen um nicht gesperrt zu werden
Sperre kurz vor Weihnachten das kommt gut
Wünsche euch frohe Festtage
Klar darf das drin stehen.