Eigentümerversammlung verbietet Gefrierschrank im eigenen Keller

9 Antworten

Sind Sie Mieter oder Eigentümer? Als Miteigentümer haben Sie sich zu fügen. Ich kenne kein Urteil, welches den Vermieter ermächtigt, die Aufstellung eines Kühlschranks im Mieterkeller zu unterbinden, es sei denn es ist vertragl. ausgeschlossen oder über die Hausordnung reglementiert. MfG

Hallo kann die Eigentümerversammlung das Austellen eines Gefrierschranks im eigen Keller verbieten?

Ja, das kann sie!

helmutgerke  30.10.2011, 13:21

@Uschi201, ob die Miteigentümer durch einen Mehrheitsbeschluss das Aufstellen eines Gefrierschrankes verbieten können - hängt doch zunächst einmal von der Teilungserklärung ab. Wurde der zugeteilte Kellerraum als Sondereigentum dort ausgewiesen, oder handelt es sich um Gemeinschaftseigentum mit Nutzungsrecht.

Zum weiteren, wenn ein Verbot zur Aufstellung einer TK-Truhe, was eindeutig eine Einschränkung zu Nutzung des Kellerraumes ist, ausgesprochen wird, muss dieses logischerweise nachvollziehbar begründet sein. Die hier als Begründung angegebende erhöhte Kellertemperatur ist Budenzauber.

Einen Kühlschrank können die nicht direkt verbieten. Aber unbeaufsichtigt laufende Elektrogeräte schon.

Das selbe Problem hatte mein Opa, der hatte da seine Elektronikwerkstatt. Er musste einen Trennschalter der mit dem Licht verbunden war einbauen damit die Genossenschaft erbaubt hatte eine Steckdose zu installieren.

Ich finde das zwar sehr albern, aber wenn die Mehrheit dagegen gestimmt hat wirst du gro´ß nichts machen können. Lass dir mal die entsprechenden Unterlagen geben.

helmutgerke  30.10.2011, 13:34

@guterwolf, alberne bzw. nicht nachvollziehbare Beschlüsse die mal irgendwann mal gefällt wurden, braucht auch keiner einfach hinnehmen.

Aus den 80er Jahren kann ich mich noch erinnern, dass mir kurz nach Wohnungseinzug der Verwalter mich darauf Hinweis, ich dürfte in der Küche keine Waschmaschine aufgrund der Feuchtigkeitsentwicklung aufstellen. Zum Aufstellen der Waschmaschinen steht ein Waschraum im Keller zur Verfügung. Er kam auch gleich mit dem damals getroffenen ET-Beschluss.

Habe ihn lächelnd auf die Schulter geklopft und zur Tür begleitend ihm empfohlen, wenn er mit meiner Waschmaschinenaufstellung Probleme hat, kann er mich ja verklagen.

Das Thema wurde nirgends wieder von ihm angesprochen.

Normalerweise könen die das nicht verbieten da man ja den eigenen Stom dafür benutzt, selbst in Miethäusern ist dies zulässig, wenigestens in den Häusern wo ich bisher gewohnt habe und jetzt auch wohne. Verbieten können die das nur wenn für den Gefrierschrank Allgemeinstrom verbraucht wird. Aber mit welcher Begründung soll das verboten werden?

LOEM1 
Fragesteller
 30.10.2011, 12:21

Mit der Begründung das ... dass die Abwärme die Kellertemparatur zu stark erhöht.

Wenn die Eigentümerversammlung das beschließt ( das muss vor dem Kauf der Wohnung gewesen sein) Müsste das nicht in Hausordnung oder Teilungserklärung oder sonstwo stehen ?

guterwolf  30.10.2011, 12:35
@LOEM1

Waschmaschinen und Wäschetrockner haben auch Abwärme....

KlausMaria  30.10.2011, 12:45
@LOEM1

Ich würde mich da mal genau erkundigen z.B. bei der Verbraucherzentrale oder auch beim Mieterbund. Und das mit der Abwärme ist der grösste Schwachsinn den ich je gehört habe, wird der Keller als Kühlschrank benutzt? Und wo stehen die Waschmaschinen und Wäschetrockner? Die geben 1000% mehr an Abwärme ab als ein Gefrierschrank und ja das muß in der Hausordnung oder Teilungserklärung schriftlich auch festgehalten worden sein das das verboten ist ansonsten kann keiner verbieten das man in seinem eigenen Keller einen Gefrierschrank stellt und diesen mit eigenem Strom betreibt.

helmutgerke  30.10.2011, 12:49
@LOEM1

Die Begründung durch die Abwärme der Kühlaggregate sich die Kellertemperatur erhöht, kann ich so nicht wechsel. Ehrlich gesagt habe ich mir auch noch nie Gedanken gemacht um wie viel Grad denn der Keller aufgeheizt wird, wenn jeder in seinem Verschlag eine Tiefkühltruhe stehen hat.

Könnte denn durch die erhöhte Kellertemperatur eine Brandgefahrenquelle ausgehen?

Uschi2011  30.10.2011, 12:54
@helmutgerke

Könnte denn durch die erhöhte Kellertemperatur eine Brandgefahrenquelle ausgehen?

Es ist bei uns in der Nachbarschaft gerade vor ein paar Tagen passiert, dass es gebrannt hat. Das war zwar im Miethaus und die Aufstelleung war erlaubt. Gebrannt hats aber trotzdem. Es war ein Elektrogerät. Welches, weiß ich nicht. Aber irgendwas war defekt. Aber so was kann auch in der Wohnung selbst passieren. Dann brennt die eben!

Aber dass durch eine erhöhte Kellertemperatur eine Brandgefahrenquelle ausgehen kann, ist doch blödsinn. Dann wäre es in der Wohnung aber gefährlich!

Uschi2011  30.10.2011, 12:58
@LOEM1

Mit der Begründung das ... dass die Abwärme die Kellertemparatur zu stark erhöht.

Wenn ansonsten keine anderen Wärmeerzeuger im Keller stehen und dieser z.B. als Lagerstätte für Kartolleln etc. für alle anderen Bewohner dient, dann wäre das schon ein Argument.

Uschi2011  30.10.2011, 12:59
@KlausMaria

Und das mit der Abwärme ist der grösste Schwachsinn den ich je gehört habe, wird der Keller als Kühlschrank benutzt?

Wenn der Keller eine gewisse Temperatur nicht überschreitet, dient er sehr wohl als Lagerraum für gewisse Lebensmittel.

KlausMaria  30.10.2011, 14:38
@Uschi2011

Hab ich auch alles im Keller und nix passiert und ich habe einen abgeschlossenen Keller bis vor 2 Monaten 14 Jahre gehabt