Eidesstattliche Versicherung bei Umtausch rechtsgültig

6 Antworten

Nein, das hat damit nichts zu tun. Die Frage des Vermieters bezieht sich auf die Abgabe einer eV im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungen. Heutzutage gibt es dafür übrigens die Vermögensauskunft

In der Selbstauskunft für den Vermieter geht es um den sog. "Offenbarungseid". Die eidesstattliche Versicherung, daß man kein verwertbares Vermögen oder Einkommen hat, um den Gläubiger zu beriedigen. Da gehts um Bonität. Deine Elektromarkt-Geschichte hat damtit gar nix zu tun. Inwieweit die Eidestattliche Erklärung da Rechtskraft hat, im Falle eines Streites, weiß ich nicht, aber mit der Mitetsache hat das nix zu tun. Kannst du also verneinen.

Damit erklärst du dem Shop, dass du für den Schaden nicht verantwortlich bist. Wird gerne gemacht. Das fällt unter sogenannter versteckter Mangel.

Nein, das ist nicht das Gleiche. Bei der Mieterselbstauskunft ist eine eidesstattliche Versicherung in Bezug auf die Offenlegung seines Vermögens gemeint - die man als Schuldner gegenüber einem (oder mehreren) Gläubigern abgeben musste.

Die eidesstattliche Versicherung bei Saturn ist natürlich rechtsgültig, hat aber mit der Frage in der Mieterselbstauskunft vermutlich nichts zu tun. Die Versicherung gegenüber Saturn bekräftigt nur, dass du die Wahrheit gesagt hast.

In der Mieterselbstauskunft wird nach dem "Offenbarungseid" gefragt.