eidesstattliche Versicherung abgegeben ,nun trotzdem Konto Pfändung ;(

7 Antworten

Richte Dir ein Pfändungsschutzkonto ein, dann bleibt Dir immer soviel, dass Du Deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst - und auch den Unterhalt für Deinen Sohn zahlen kannst.

Ich befinde mich ja bereits in einer Umschulung,habe damals Raumausstatter gelernt aber nie weiter gearbeitet in diesem Beruf.Bin im Januar 2016 mit dieser fertig und nach Anstreben einer Stelle habe ich auch wieder eine Vernünftiges Gehalt.War bereits beim Berater.6 Tausend sind zwar viel,aber keine Summe die man nicht abbezahlen kann bei wieder einkommen von ca 1600 euro .mir ging es nur darum das 2 Gläubiger absolt keine Ratenzahlungen wollten,habe denen Kontoauszüge gesendet sowie Mietvertrag und Lebendskosten.Daraufhin habe ich die EV abgegeben das ich wenigsten eine ´´ Pause´´ habe,nur jetzt habe ich eine Pfändung auf dem Konto wo noch ca 500 euro sich drauf befinden,können die mir die weg nehmen?

Ronox  19.04.2014, 21:05

Es wurde hier doch bereits geschrieben, dass du ein P-Konto einrichten solltest. Dann sind auch die 500 Euro geschützt.

Eine Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (oder nun der Vermögensauskunft), schützt nicht vor einer Pfändung. Du solltest dein Konto in ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) umwandeln lassen. Damit wäre dein kompletter Lohn geschützt, da er vom unpfändbaren Grundbetrag vollkommen umfasst ist.

NeuerBenutzer1 
Fragesteller
 19.04.2014, 21:14

ja schon,aber wie sieht es JETZT gerade mit dem Geld aus was noch auf dem Konto ist,habe eben gesehen Konto ist dicht gemacht worden.Sprich Pfändung.Komm ich irgendwie wieder daran?weil ich hab so noch 50 Euro im Geldsack,damit komme ich nicht weit und die können mir ja nicht noch das Geld wegnehmen was ich zum Leben benötige. Die Forderung ist des Gläubigern ´´ 920´´ euro,er wollte keine Ratenzahlung von 50 euro annehmen,,,nur zum Heulen

Ronox  19.04.2014, 21:19
@NeuerBenutzer1

Das Geld ist erst einmal gepfändet. An den Gläubiger überwiesen wird es jedoch erst nach 4 Wochen. Wenn du also innerhalb dieser 4 Wochen ein P-Konto errichtest, wird das aktuelle Guthaben von der Pfändung befreit.

NeuerBenutzer1 
Fragesteller
 19.04.2014, 21:22
@Ronox

Also sprich Dienstag sofort zu Sparkasse und P Konto machen lassen? Wie sieht es bei weiteren Pfändungen aus?Sind die dann ´´ nutzlos?

Ronox  19.04.2014, 21:24
@NeuerBenutzer1

Ja, die Bank wird das Konto dann umwandeln und ist hierzu auch verpflichtet. Weitere Pfändungen können ausgesprochen werden, jedoch ist ein monatlicher Betrag in Höhe von 1045,03 Euro geschützt. Sollte dieser nicht reichen, kannst du aufgrund der Unterhaltspflicht zu deinem Sohn, beim Amtsgericht eine Erhöhung beantragen.

NeuerBenutzer1 
Fragesteller
 19.04.2014, 21:33
@Ronox

Meine Vater hilft mir sehr unter die Arme,sprich ich habe auch Monatlich ca 100 Euro über ,die ich auf dem Konto ´´Spare´´da wenn zb Auto oder Nachzahlungen kommen ich wenigstens diese Begleichen kann,weil diesen Monat habe ich ca 1300 auf dem Konto gehabt,dürfen die diese Pfänden? habe nur 980 Euro von der Arbeitsagentur bekommen,der rest ist ´´gespart.

Ronox  19.04.2014, 21:39
@NeuerBenutzer1

Alles was über den monatlichen Freibetrag geht, kann gepfändet werden. Wird der unpfändbare Grundbetrag in einem Monat nicht voll ausgeschöpft, kann man den übrigen unpfändbaren Betrag noch in den nächsten Monat mitnehmen.

NeuerBenutzer1 
Fragesteller
 19.04.2014, 21:41
@Ronox

was du alles weisst,danke hast mir echt meine Laune gerettet! Nur noch eins ,habe kürzlich bei Ebay mein Laptop Versteigert,311 Euro ,die werden auf mein Konto überwiesen,dürfen diese daran?

Ronox  19.04.2014, 21:48
@NeuerBenutzer1

Bei dem Kontoguthaben spielt es keine Rolle, woher es kommt oder für wen es bestimmt ist. Deswegen wird dieser Betrag auch ganz regulär auf den unpfändbaren Betrag angerechnet. Sollte der unpfändbare Betrag durch dieses Geld überschritten werden, kann der Überschuss gepfändet und dem Gläubiger überwiesen werden.

aber wegen unterhalt musst du dich mal beim Jugendamt erkundigen. denn du hast eigentlich einen betrag, der dir zum leben bleiben muss. und da liegst du meines wissens nach noch drunter.

nur dann bekommt deine ex zwar unterhaltsvorschuss vom Jugendamt - aber den musst du dann leider zurück zahlen

Das Ding heißt seit ein paar Jahren nicht mehr eidesstattliche Versicherung sondern Vermögensauskunft und die stellt inzwischen nicht mehr das Ende der Zwangsvollstreckung dar, sondern den Beginn. Sinn der Vermögensauskunft ist es dem Gläubiger zu helfen die richtigen Sachen zu pfänden.

Bei 981 Euro gibt es eh nix zu pfänden. Konto in Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen und gut war es.