Ehegattensplitting Rückgängig für Jahr der Hochzeit?

2 Antworten

Wir heiraten Ende Juni.

Mein Beileid.

Da wir gerne die Lohnsteuerklassen auf 3 - 5 splitten wollen ist meine Frage ob wir dieses gleich im Juni machen müssen oder können wir das mit der ersten gemeinsamen veranlagten Lohnsteuererklärung für 2018 rückwirkend für die 6 Monate durchführen.

Es gibt keine Lohnsteuererklärung, es heißt Einkommensteuererklärung

Steuerklassen haben KEINEN Einfluss auf die Höhe der dem Staat geschuldeten Einkommensteuer. Sie regeln nur die Höhe der monatlichen Abzüge und daraus ergibt sich bei Klassenkombination III/V, außer im Jahr der Eheschließung, quasi IMMER eine Nachzahlung (es besteht Abgabepflicht, wenn über die V Lohn abgerechnet wurde).

Anspruch auf Ehegattensplitting besteht, wenn ihr mind. 1 Tag im Jahr verheiratet wart ohne dauernd getrennt lebend zu sein.

Könnt ihr dennoch tun. Für 2019 würde ich aber wechseln auf IV/IV mit Faktor, es sei denn ihr wollt Nachwuchs, dann sollte er primäre Elterngeldbezieher vorübergehend in die III.

Es ist egal, wann ihr im Kalenderjahr heiratet, der Splittingtarif wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das ganze Jahr berücksichtigt.

Steuerklassen sind nur für die Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber relevant. Ob ihr IV/IV oder III/V nehmt ändert im Übrigen nichts an der Jahressteuer.