EFS Euro Finanz Service Vermittlungs AG?

3 Antworten

Hört sich nach "Kreditvermittlung" an. Da ist es das gleiche, wie bei allen derartigen "Instituten". Du bekommst ein Angebot, dann eine Gebührenrechnung, und wenn die bezahlt ist, kommt die Absage.

Von diese Finanz-Service / Finanzberatung / Finanzvermittlung / Vermögensberatung oder wie die auch alle heißen kann ich nur dringend abraten.

Die Beratung ist kostenlos, dafür zahlst du dann (bei Vertragsabschluss) höhere Beiträge als bei seriöse Makler. Auch wird dir der "Verkäufer" möglichst viele unnötige Versicherungen andrehen. Die Mindestvertragslaufzeiten liegen meist bei 5 Jahre, was theoretisch seit 2009 nicht mehr zulässig ist.

Meiner Meinung nach, gehört diese Art von Versicherungsvertrieb verboten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
JasperRepo  07.02.2022, 03:01

Strukturvertrieb - gut fürs Geschäft, schlecht für Kunden.

mag sein dass ihre Beratung gratis ist aber die werden sich Prozentuell an den Verträgen die sie vermittelt haben beteiligen

newcomer  05.02.2022, 20:54

https://www.derstandard.at/story/1280984468449/causa-mel-erfolgreiche-klage-wegen-grob-fahrlaessiger-anlegerberatung

Erfolgreiche Klage wegen grob fahrlässiger Anlegerberatung

11. August 2010, 14:44

Salzburg - In der Causa um die ehemalige Meinl European Land (MEL, heute Atrium Real Estate) sind nicht nur die Meinl Bank und der Bankier Julius Meinl V. im Visier von Anlegeranwälten, sondern auch unabhängige Finanzdienstleister, die die MEL-Papiere vertrieben haben. Mehrheitlich wird ihnen Fehlberatung vorgeworfen. Nun haben zwei Anleger vor Gericht gegen den Finanzberater Euro Finanz Service Vermittlungs AG (EFS) Recht bekommen, berichten die "Salzburger Nachrichten" (SN) am Mittwoch. In einem Fall sah das Oberlandesgericht (OLG) Linz "eine besonders schwerwiegende Verletzung von Aufklärungspflichten". Das Urteil gilt als richtungsweisend für ähnlich gelagerte Fälle.

EFS muss der Anlegerin, einer Sekretariatsmitarbeiterin, 15.000 Euro - die gesamte Veranlagungssumme samt Zinsen - zurückzahlen. Das Besondere an dem Urteil: Darin erkenne ein Gericht die Beratung nicht nur als fehlerhaft, sondern als "grob schuldhaft" an belaste den Finanzdienstleister mit der "vollen Haftung", so die Zeitung. EFS müsse daher nicht nur einen Kursverlust rückerstatten, sondern "Schadenersatz im gesamten Wert der Anlage samt Zinsen gegen die Rücknahme der Zertifikate samt Kostenersatz leisten". Das Urteil sei laut dem Anwalt der Anlegerin, Klaus Perner, bereits erfüllt worden, so die Zeitung.

Dem Gerichtsspruch zufolge habe schon die Beraterschulung von EFS darauf abgezielt, "Bedenken der Anleger durch bewusst manipulative Wortwahl erst gar nicht aufkommen zu lassen". Der Zweck des Anlegerprofils sei "geradezu vereitelt" worden.

EFS war gegenüber der Zeitung zu keiner Stellungnahme bereit.