Ebay Kleinanzeigen - Kunde zahlt Dienstleistung nicht, was tun?

5 Antworten

Einiges wurde ja schon geschrieben hinsichtlich „professioneller“ Rechungsstellung. Wenn Du das wirklich nicht gemacht hast bisher, also ihr eine schriftliche Rechnung zukommen lassen (mit Zahlungsziel!, 10 Tage sollten in dem Fall reichen), dann mach das jetzt. Wenn Sie dann immer noch nicht zahlt, gleich Mahnbescheid rauslassen. Online, kostet um die 30 Euro, zahlt aber sie.

Wenn … Ja, wenn Du beweisen kannst, dass Du den Auftrag ausgeführt hast für sie. Und wenn sie Geld hat. Wobei, so ein Mahnbescheid und danach ein Titel bewirkt dann schon mal einiges. 

Hammermalwiederwasgelernt: Beim nächsten Mal lässt Du Dich vorher und nur in bar auszahlen. Schon ihr Angebot, die Kohle nachträglich zu überweisen, hätte Dich stutzig machen müssen. Ruf sie an und lass Dich abwimmeln.

Leider hast du da einen großen Fehler gemacht. Bei sowas immer bar und sofort.

Immerhin weiß sie du kannst keine rechtlichen Schritte einleiten da du wahrscheinlich die Arbeit nicht angemeldet hast.

Sie war eben ein fuchs.

Denke der finanzielle Schaden ist Überschaubar. Sieh Es als Lehre an

Online Mahnbescheid beantragen.

Nimm es als Lehrgeld...

hast du einen Betrieb angemeldet, sonst war das Schwarzarbeit..

wenn du sie anzeigst, bist du selber mit dran

kritik0512110 
Fragesteller
 04.04.2020, 12:42

Ja, habe ich. Ich kann auch jederzeit eine Rechnung erstellen. Das ist nicht das Problem.

Antitroll1234  04.04.2020, 12:43
@kritik0512110

Ja was soll die Kundin denn ohne Rechnung von dir zahlen ? Da Du ein Gewerbe angemeldet hast, sollte dir dies doch bekannt sein.

Stell eine Rechnung aus und lass diese der Kundin zukommen, so wie es eben üblich ist.

Nayes2020  04.04.2020, 12:44
@Antitroll1234

Hahah dachte ich mir auch gerade xD

odine  04.04.2020, 12:54
@kritik0512110

Dann solltest Du ihr eine Rechnung mit Zahlungsziel schicken, wenn sie dann nicht zahlt: Gerichtliches Mahnverfahren durchführen.

NoName08154711  04.04.2020, 12:58
@kritik0512110
Ja, habe ich. Ich kann auch jederzeit eine Rechnung erstellen. Das ist nicht das Problem.

Du bist gewerblich tätig, musst aber auf GF nachfragen, wie Du die Bezahlung einer Dienstleistung anmahnst?

Nicht Dein Ernst, oder?