Ebay Betrug, was droht mir nun?
Hallo,
ja ich habe Ebay Betrug begangen aus Geldnot.
Ich bereue es natürlich sehr das steht nicht außer Frage.
Nun bin ich mir auch bewusst das ich mit der Strafe leben muss was auch GERECHT ist!
Ich wäre über neutrale Antworten sehr dankbar.
Was droht mir?
Ich habe vor einen Jahr ein Macbook auf Ebay verkauft und das Notebook nie rausgesendet.
- Opfer hat Anzeige gemacht, Post kam am ende mit Strafe vom Amt in Höhe von 1200 euro.
1 Jahr später habe ich erneut den Betrug begangen diesmal habe ich 3 x ein Notebook verkauft und insgesamt 3000 euro schaden angerichtet.
Muss ich mit dem Gefängnis rechnen? Ich hab eigentlich eine weiße Weste bin aber seit knapp 7 Monaten arbeitslos und befinde mich gerade auf den Weg in die Insolvenz?
Könnte ein neuer Job meine Strafe mildern?
4 Antworten
Es IST und BLEIBT Betrug... und jetzt versetzt dich mal in die Lage von denen:
Ja es kann sein, dass es jemand war der eh geld wie heu hat...
ODER
es ist jmd wir eine Freund von mir, der sein letztes Geld für ein MacBook ausgegeben hat... wäre das Betrug gewesen, er würde ALLES DAFÜR MACHEN um sich dafür zu rächen, bzw. um sein Gut zurückzubekommen.
Das Geld musst du zurückgeben, bzw bekommst noch eine strafe, wenn du dir das nicht leisten kannst, dann ist Gefängnis drinnen.
Und nein, ein Job würde die sache nicht besser machen, und so weiss wird deine Weste auch nicht mehr bleiben
Lg
Anon
Er kommt - wenn alles wie in der Frage aufgeführt stimmt und er clean bleibt - nicht ins Gefängnis!
Wenn er sich die Strafe nicht leisten kann, DANN kommt er ins gefängnis
Grundsätzlich sieht das Gesetz für einen Betrug einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. In Deinem Fall kommt allerdings sogar ein besonders schwerer Fall des Betrugs nach § 263 Abs. 3 Nr. 1 StGB in Betracht, da es Dir darauf ankam, durch die wiederholte Begehung Dir eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen.
Hierfür sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahre vor. Dies sollte Dir vor Augen führen, dass eine Anklage durchaus ernsthafte Konsequenzen für Dich haben kann und wird.
Allerdings spricht Deine Reue für Dich. Wenn Du das Geld zurückzahlst, wird dies ebenfalls positiv im Urteil berücksichtigt. Zudem bist Du nicht vorbestraft. Sollte es zu einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht kommen, dann kann es durchaus sein, dass 6-8 Monate auf Bewährung auf Dich warten.
Die Reue kann nicht allzu tief gesessen haben, wenn er ein Jahr später denselben Betrug wieder macht.
Vielleicht solltest du Dir erst einmal weniger Sorgen um die Strafe machen, die sowieso kommt, als darum, wie Deine Zukunft aussehen soll, ob Du weiter auf dieser kriminellen Ebene leben willst.
Hör mit dem besonders schweren Fall - also gewerbsmäßigem handeln - auf!
Der trifft hier definitiv nicht zu und wird allgemein viel zu oft angenommen. Die Revisionsgerichte schieben der Gewerbsmäßigkeit nur allzu oft einen Riegel vor.
Es kam eine Strafe vom Amt? Hier in Deutschland bestrafen nur Gerichte!
Ich würde Dich zumindest zu Haft auf Bewährung verknacken, mit harten Auflagen.
Er wird vermutlich einen Strafbefehl vom Amtsgericht meinen. Das erscheint mir in diesem Fall die realistischste Option gewesen zu sein.
Innerhalb von ca. 12 Monaten hast du 4 Betrugsstraftaten mit einem Gesamtschaden von 4.200 € begangen. Wobei die Gewerbsmäßigkeit hier ausgeschlossen werden kann.
Auch unter dem Gesichtspunkt, dass du wohl früher noch nichts mit der Justiz zu tun hattest, deutet hier alles auf eine Bewährungsstrafe hin.
Du solltest vor Gericht alles gestehen und Reue zeigen, da es sich eh nicht leugnen lässt. Ein Geständnis wirkt sich immer positiver auf ein Urteil aus.
Ich denke, dass du bei den 3.000 € je dreimal 1.000 € erhalten hast. Bleiben also einmal 1.200 € und dreimal 1.000 € .
Für die 1.000 € wirst du ca. jeweils 3 Monate Freiheitsstrafe erhalten. Für die 1.200 € ca. 4 Monate. Diese Taten werden dann zu einer Gesamtsstrafe zusammen gezogen. Diese wird ca. 9 Monate, ausgesetzt zu 2 oder 3 Jahren Bewährung, betragen.
Dein neuer Job fällt für das Urteil nur insofern positiv ins Gewicht, als das du dem Gericht und den Zeugen glaubhaft versprichst, deine Schulden zeitnah zu begleichen.
Warnung:
Machst du sowas in den nächsten Wochen noch einmal, kann Haftbefehl gegen dich wegen Wiederholungsgefahr ergehen und du kannst bis zu 6 Monate, bzw. bis zum Verhandlungsbeginn in Untersuchungshaft ( U-Haft ) kommen!
Bitte.
Hab noch einmal nachgedacht:
Bin mir ziemlich sicher, dass du wenigstens 4 Monate erhältst. 9 Monate ist sicher insgesamt etwas viel.
Das Gericht wiegt immer positives gegen negatives ab.
Negativ ist der enge Zeitraum der Taten ( ca. 12 Monate, 12 Monate sind bei der Justiz immer eng ), die Menge ( 4 ) der Taten und die Höhe ( 4.200 € ) des Gesamtschadens.
Positiv wird dein Geständnis und deine Reue sein.
Wenn du einen Job angibst und das dem Gericht am besten schon einige Wochen vor Beginn der Verhandlung nachweist ( Kopie Arbeitsvertrag ), feste Wohnverhältnisse hast und noch angibst, dass du seit Jahren eine feste Freundin hast ( muss nicht stimmen ), dann kommt das immer gut.
Also 4 - 6 Monate werden es wohl insgesamt. 9 ist etwas viel.
Aber die Betrugssummen sind halt relativ hoch. Es wird eher 2 Jahre, als 3 Jahre Bewährungszeit geben. 2 Jahre Bewährungszeit ist das Minimum bei Bewährungsstrafen, 5 Jahre das Maximum.
Wie alt warst du denn bei den Taten?
Denn wenn du bei den Taten unter 18 Jahre alt warst, wird zwingend das mildere Jugendstrafrecht angewandt.
Wenn du bei den Taten zwischen 18 und 20 Jahre alt gewesen bist, kann das Jugendstrafrecht oder das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Welches Recht der Richter letztendlich anwendet, kommt darauf an, wie reif er dich einschätzt und welche kriminelle Energie, also Abgezocktheit, er an deinen Taten sieht.
Wenn du bei den Taten mindestens 21 Jahre alt gewesen bist, dann darf nur das Erwachsenenstrafrecht angewandt werden.
Danke für die tolle Antwort!