Duschen oder baden nach 22 Uhr
Unser Vermieter (wohnt unter uns) verbietet uns das badeb und duschen nach 22 Uhr. Wir wissen, dass wir es aber dürfen. Jetzt haben wir von seinem Anwalt eine Abmahnung erhalten und die Androhung einer fristlosen Kündigung bei Wiederholung. Was können wir jetzt tun? Wir sind nicht im Mieterbund und auch nicht in einer Rechtschutzversicherung. Man hat auch ne Wartezeit von 3 Monaten, bis die einem nach Eintritt helfen, hab ich gelesen. Also, was können wir tun, außer aufs duschen nach 22 Uhr zu verzichten? Manchmal ist man eben nicht vor zehn zu hause und es wird halt eben halb elf oder elf. Müssen dann doch nicht verschwitzt ins Bett oder?
19 Antworten
Es ist definitiv nicht verboten, nach 22:00 Uhr zu baden oder zu duschen, da gibts es zahlreiche Urteile darüber. Da Ihr aber mit dem Vermieter im gleichen Haus wohnt, würde ich lieber Rücksicht nehmen und dann notfalls mal nur sich waschen und morgens duschen, Ihr wollt doch kein angespanntes Verhältnis, oder? Außerdem fände dann der Vermieter irgendeinen Grund, Euch zu kündigen.
Wo leben wir denn hier?
die fristlose nicht, aber bei einem 2 Famielienhaus indem der Vermieter wohnt, kann mit 6 Monaten Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden, auch ohne Grund
Du darfst auch nach 22.oo Uhr baden, allerdings höchstens 30 Minuten. Ein Verbot in der Hausordnung ist unzulässig.Lediglich bei Eigentumswohnungen kann die Gemeinschaft ein Verbot zum Duschen und Baden zwischen 23 Uhr und 5.oo Uhr vereinbaren.
Niemals würde ich mit dem Vermieter in einem Haus leben. Deine Frage bestätigt mich mal wieder. Suche Dir oder Euch eine andere Wohnung, bedenke aber das von Eurer Kaution nicht viel übrig bleibt. Irgendwas findet er, wo er was abziehen kann.
Das mit dem Ausziehen ist so ein Problem. Wir haben ein 11 monate altes Baby, bin im 9 Monat schwanger und mein Mann seit 2 Monaten arbeitslos. Also, ist nicht gerade viel Geld übrig zum leben, geschweige denn für einen Umzug. danke für Eure Antworten... Gruß
Wenn dies Eure Familiensituation ist, dann kommt früher nach Hause oder duscht am nächsten Morgen und haltet den Ball flach, anstatt auf die meisten untauglichen Ratschläge hier zu hören.
Du kannst Duschen und Baden rund um die Uhr, ob es dem Vermieter nun passt oder nicht (solange Du da nicht lauthals und falsch singst); der Vermieter versucht Dich nur einzuschüchtern. Als nächstes kommt dann wahrscheinlich, dass Du nach 20 Uhr nicht mehr aufs Klo darfst...in welcher Zeit leben wir denn?
du brauchst nichts zu tun! Fristlose Kündigung geht eh nicht in dem Fall. Anwälte sind ja nichts besonderes und die bluffen gerne. Einfach drüber lachen.... aber wenn es ein Zweifamilienhaus ist, kann der Vermieter grundsätzlich auch ohne Grund dir mit 6 Monaten Kündigungsfrist kündigen
Du bist auf dem richtigen Weg!
Ja, aber der Mieter hat auf jeden Fall beste Karten, dass die Kündigung nicht durchkommt.