Wie viel Zeit muss zwischen 2 Arbeitstagen liegen (Gastronomie)?
Ich arbeite erstes Lehrjahr als Koch, bin Volljährig.
Ich arbeite jeden tag von 15:00 uhr bis 22:30/ 23:00 Uhr ohne pause. 2 Tage die Woche arbeite ich von 9:00 bis 14:30 dann pause und wieder von 17:30 uhr - 22:30 uhr.
Wenn ich nun am Tag davor um 22:00 aushabe, benötige wegen den zugverbindungen bis 00:00 nachhause, essen duschen 00:30 und um 7:00 muss ich wieder zu arbeit losfahren.
is das rechtens?oO
4 Antworten
ja, leider ist das in der Gastrobranche so, weshalb man auch bei seiner ausbildung volljährig sein muss.
Hallo IMMVP, dem nachstehenden Gesetzesabdruck kannst Du die diesbezügliche Regelung entnehmen. Das Recht ist also auf Deiner Seite. Es ist jedoch fraglich ob es zielführend ist mit dem Chef über Arbeitsgesetze zu reden. Wenn Du nicht weiter kommst bleibt nur die Kündigung. Aber da wird es auch nicht anders sein. Wünsche dennoch viel Erfolg. Gruß, Peter
Arbeitszeitgesetz § 5 Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. (2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung, in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird. (3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden. (4) (weggefallen)
Wenn Du um 22 Uhr Feierabend hast und am nächsten Tag um 9 Uhr Arbeitsbeginn ist, ist die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden (Arbeitszeitgesetz § 5) eingehalten. Fahrten zur und von der Arbeitsstätte zählen zur Ruhezeit dazu.
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