Duplo als Name eintragen lassen?

2 Antworten

Der Schutz bezieht sich nie auf den Namen alleine. Was nicht möglich ist: Duplo für eine Süßigkeit zu verwenden. Für ein Produkt einer anderen Art (Fahrzeuge, Kleidung, Kosmetik, Pflegeartikel, etc.) kann der Name verwendet werden.

Der Schutz dient Verwechslungen zu vermeiden. Der Unterschied zwischen "Praline" und Rasierklinge ist so groß, dass hier keine Verwechslungsgefahr besteht.

Zum einen kommt es darauf an, wie weit die Marke geschützt ist (Deutschland, Europa, weltweit) und zum anderen kommt es auf das Produkt an. Es sind immer nur Produkte in der gleichen "Kategorie" geschützt.