Fanart verkaufen? Legal? Urheberrecht?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

KunstUrhG § 22: "Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden."

Ausnahme nach KunstUrhG § 23 Absatz 1: "(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:

  1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; [...]"

Und eine Ausnahme von dieser Ausnahme steht in Absatz 2 ebenda:

"(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird."

Darstellungen zur Berichterstattung und zur Meinungsäußerung (z. B. Karikaturen) sind in der Regel zulässig.

Bei der Vermarktung von Bildnissen nur zwecks Ausnutzung der Bekanntheit und / oder der Beliebtheit der Abgebildeten könnte aber durchaus "ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten" schwerer wiegen als dein berechtigtes Interesse, über den "Bereiche der Zeitgeschichte" zu berichten und deine Meinung zu äußern ;-).

Aber darüber entscheiden im Streitfall die angerufenen Gerichte ...

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn das neue Werke sind und nicht eine abgezeichnete Fotografie, dann dürftest du die verkaufen.