Dürfen Polizisten in der Freizeit die Dienstwaffe mitnehmen?

7 Antworten

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Ja, dürfen sie. Der Dienstausweis ermächtigt zum Führen von Schusswaffen... auch außerhalb des Dienstes. 

Es gibt Bundesländer, in denen den Beamten das Führen der Waffen von der Dienststelle noch extra erlaubt werden muss... diese stellen aber die Ausnahme dar, bzw. wird die Erlaubnis fast immer erteilt.

Hallo wwetnafan,

das Polizisten Ihre Waffen auch außerhalb des Dienstes führen dürfen steht im § 55 des Waffengesetzes im ersten Absatz. Das Gesetz findest Du unter folgendem Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__55.html

Dort steht:


§ 55 WaffG - Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten

(1) Dieses Gesetz ist, wenn es nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt, nicht anzuwenden auf

  1. die obersten Bundes- und Landesbehörden und die Deutsche Bundesbank,
  2. die Bundeswehr und die in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Streitkräfte,
  3. die Polizeien des Bundes und der Länder,
  4. die Zollverwaltung

und deren Bedienstete, soweit sie dienstlich tätig werden. Bei Polizeibediensteten und bei Bediensteten der Zollverwaltung mit Vollzugsaufgaben gilt dies, soweit sie durch Dienstvorschriften hierzu ermächtigt sind, auch für den Besitz über dienstlich zugelassene Waffen oder Munition und für das Führen dieser Waffen außerhalb des Dienstes.


Der Grund weshalb Polizisten Ihre Waffen außerhalb des Dienstes führen dürfen ist aber weniger der, weil sie sich ja jederzeit in den Dienst versetzen dürfen, sondern viel mehr aus Eigensicherungsründen.

Viele Polizisten fahren zudem ja zum Dienst und später wieder vom Dienst nach Hause mit öffentlichen Verkehrsmitteln, weil sie diese kostenlos nutzen dürfen, insofern sie durch ihre Uniform Präsenz zeigen und im Falle der Fälle für das Fahrpersonal zur Verfügung stehen, bzw. bei erkennen von Straftaten selbstständig einschreiten. Dabei sollte es sich von selbst verstehen, dass die Polizisten auch ihre komplette Ausrüstung mit sich führen und dazu gehören halt auch die Waffen.

Ob die Polizisten allerdings verpflichtet sind die Waffe mit sich zu führen, wenn sie uniformiert nach Hause fahren wird allerdings zu Bundesland zu Bundesland, teilweise sogar von Revier zu Revier unterschiedlich gehandhabt.

Schöne Grüße

TheGrow

Ist erlaubt, ist aber in der Regel nicht grade sinnvoll da wenn man sie irgendwo vergisst oder liegen lässt das Ganze ziemlich problematisch werden kann...

TheGrow  07.04.2015, 17:23

Es ist nicht weniger, aber auch nicht mehr problematisch, wenn sie die Waffe im Dienst irgendwo vergessen oder liegenlassen.

Es ist immer ein Highlight, wenn man auf Streife oder im Einsatz mal eben die öffentliche Toilette benutzt und die Waffe stumpf am Kleiderharken in der Kabine vergießt. Hört sich lachhaft an, soll aber durchaus nicht nur einmal vorgekommen sein.

Aber so kommt man wenigstens mal zum Gespräch mit dem netten Chef und kann dann viel besser beurteilen wie nett dieser wirklich ist ^^

dernese  07.04.2015, 17:59
@TheGrow

Ja ich meine, ich weiss das ja ich. Ich bin ein Ottonormalbürger und sage mir dass man eine Wumme nicht einfach so liegen lassen kann. Aber ich kann mir vorstellen dass man als Polizist sich eben dran gewohnt sie immer bei sich zu haben und es wird vielleicht irgendwann so normal wie die Uhr oder das Handy. Im Polizeidienst ist man aber wahrscheinlich mehr auf sowas konzentriert, denn man ist ja bei der Arbeit. In der Freizeit hat man bestimmt Anderes im Kopf. Aber die Polizisten wissen schon was sie tun :)

Dürfen sie, aber die Erlaubnis sie zu benutzen ist verschärfter.

Hallo. verschieden, In der Regel ja ab Kommissar,  Mittlerer Dienst wenn es genehmigt ist.