Dürfen meine Begleiter beim begleitenden Fahren mit 17 angetrunken sein?
Hallo, ich bin 17 und darf BF17 fahren :)
Meine beiden Begleiter sind meine Eltern.
Wir wollten heute Abend essen gehen, und wenn sie dürfen, würden die beide dann gerne ein Glas Wein trinken. (Vielleicht auch noch ein Bier und wie das dann so ist ;))
Darf ich trotzdem fahren, auch wenn meine Begleiter angetrunken sind?
Lg und vielen Dank ;)
P.S. Ich trinke natürlich keinen Alkohol!
Das Ergebnis basiert auf 12 Abstimmungen
16 Antworten
Würde ich meinen. Dazu aber folgendes:
5.6 Welche Konsequenzen hat es, wenn die Begleitperson unter der Wirkung von Alkohol oder Drogen steht?
Solange bei der Begleitperson keine deutlichen Ausfallerscheinungen erkennbar sind, wird die Polizei in der Regel lediglich die Weiterfahrt unterbinden. Ist allerdings die Begleitperson so berauscht, dass sie ihre Aufgaben gar nicht mehr wahrnehmen kann (Begleitperson schläft auf dem Beifahrersitz ihren Rausch aus) wird der junge Fahrer so behandelt, als wäre er ohne Begleitperson unterwegs.
Quelle: http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17-Details-BW.htm#1Grundlagen
Deine Begleitpersonen (Deine Eltern) haben sich an die 0,5 Promilleregelung zu halten.
Aus der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 48a Absatz 6 geht folgendes hervor:
(6) Die begleitende Person darf den Inhaber einer Prüfungsbescheinigung nach Absatz 3 nicht begleiten, wenn sie
- 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, (...)
Soweit so gut. Viel Spaß heute Abend!
Also wenn du nach einem Glas Wein und nach nem Bier 0,5 Pormille hast.... Dann guten Durst :D
sind bei einem 80kg schweren Mann ca. 0,4‰, mehr nicht.
und über den Abend verteilt (ein gemütliches Abendessen dauert ca. 2 Std) wirds weniger
sehr gute Antwort @Shian
so muss eine Antwort aussehen, DH!!!!
Danke. :)
So sind die Bestimmungen, ein Glas dürfen sie trinken, eben nicht mehr als 0,5 %o. Deshalb kann ich auch keine der beiden von Dir gegeben Punkte abhaken.
Welche Vorschriftenmuss die Begleitperson in Bezug auf Alkohol beachten?
Sie darf auf keinen Fall die 0,5 Promille-Grenze erreichen und/oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel stehen.
Lasst es, dafür war der Weg zum Führerschein zu lang und teuer!!
Du hast einen Begleiter, der darauf aufpasst, dass du Ordentlich fährst, bis du dann 18 bist... Wie soll dein ''Begleiter'' aufpassen, wenn er an/betrunken ist?!
NEIN auf garkeinen fall das ist dann als ob du allein ohne begleiter fahren würdest und das ist ordnungwiedrig
Also wenn du nach einem Glas Wein und nach nem Bier 0,5 Pormille hast.... Dann guten Durst :D