Fahren nach bestandener prakt. Prüfung?

6 Antworten

Praxisprüfung frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres  bei BF17 möglich.)

Nach bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird die Prüfbescheinigung (ohne Passbild) mit der Vollendung des 17. Lebensjahres ausgehändigt. Nun beginnt die Probezeit. 

Der Personalausweis/Reisepass muss stets mitgeführt werden.

Begleitpersonen 30 Jahre oder älter ist,seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat.

Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten. 

Für die Einhaltung dieser Regeln sind die Fahranfängerinnen und Fahranfänger verantwortlich.

Bei Missachtung, droht Entzug der Fahrerlaubnis. Und die Nichterteilung des Füherschein mit 18 .

Aber: die miterteilten Klassen AM und L dürfen ohne Begleiter gefahren werden, da hierfür das Mindestalter erreicht ist.

Es darf nur in der Bundesrepublik Deutschland und Österreich gefahren werden. Wird ohne Begleitperson gefahren, droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

Mit Vollendung des 18. Lebensjahres darf ohne Begleitperson gefahren werden.Spätestens 3 Monate nach dem 18. Geburtstag muss bei der Führerscheinstelle die Prüfbescheinigung in den Kartenführerschein getauscht werden. 

Wen nicht verfällt der Füherschein ersatzlos aus Datenschutz wie der Perso wen er nicht innerhalb drei Monate abgeholt wird  .

Kommt drauf an ob du den Pinken BF17 schein direkt bekommst oder nicht. Ich habe ihn aus irgendeinem Grund nicht sofort bekommen und musste zum Straßenverkehrsamt fahren um ihn dort abzuholen. Ich habe nur einen weißen Zettel bekommen, wo drauf stand, dass ich bestanden habe aber dieser Zettel nicht berechtigt ein Kraftfahrzeug zu fahren.

Robotron49 
Fragesteller
 06.08.2017, 21:37

Ok danke! Konntest du den Pinken Schein dann direkt am gleichen Tag abholen?

pinked  06.08.2017, 21:42

Ja, ich hatte Glück das meine Prüfung direkt um 8 Uhr morgens war. Wäre sie nachmittags gewesen, dann hätte ich Pech gehabt und hätte ein Tag warten müssen. Denn Ämter sind ja dafür bekannt, mehr geschlossen zu haben als offen ;)

Normalerweise darfst du sofort mit deiner eingetragenen Begleitung fahren, sofern du den pinken Schein bekommen hast. Manchmal hat der Prüfer sie nicht dabei und du musst sie dann bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen. Bei mir war das Problem, dass ich noch nicht 17 war, als ich bestanden habe und deshalb warten musste. Mit dem zettel, welcher über die bestandene Prüfung hinweist, konnte ich ihn abholen.

Viel Glück schonmal für deine Prüfung :)

Hallo.

Sofort wenn den rosa Zettel vom Prüfer bekommen hast.
Kann auch sein dem von der Führerscheinstelle zu holen. Bezahlen vorher nicht vergessen.

sobald der Prüfer dir die Prüfungsbescheinigung übergeben hat - die entsprechende Begleitperson muss ebenfalls anwesend sein