dürfen läden an minderjährige dreh papier verkaufen?
5 Antworten
http://www.tabakwelt.de/cms/branchenthemen/jugendschutz.php
Textauszug:
Raucherbedarfsartikel und Jugendschutz
Ein gesetzliches Verkaufsverbot für Raucherbedarfsartikel, die keine Tabakwaren sind oder enthalten, existiert nicht. Dazu zählen Pfeifen, Wasserpfeifen, Zigarettenhülsen und -blättchen, Dreh- und Stopfgeräte, Feuerzeuge und Streichhölzer sowie anderes Raucherzubehör.
Der BTWE rät dem Handel jedoch, auf den Verkauf von RBA an Kinder und Jugendliche verzichtet. Speziell dann, wenn es sich um Produkte handelt, die ausschließlich zum Rauchen genutzt werden können, sollte auf den Verkauf an Jugendliche verzichtet werden, auch wenn es sich nicht um einen Gesetzesverstoß handelt.
Dürfen ja, ob sie es machen ist deren Entscheidung, das kann jede Filiale selber entscheiden.
Gib ein gutes Trinkgeld und sag es ist für Deinen Opa.
ja hat ja nix mit tabak oder was auch immer zu tun
Ja wieso sollten sie ncht?
wieso sind dann e-ziggis illegal man dampft ja nicht die e-ziggi sondern das liquid also sollte nur das liquid ab 18 sein
Das ist eine gute Frage. Ich kann nur sagen ich bin auch nicht volljährig und habe mir meine papes mein Grinder alles selbst gekauft und niemand hat was gesagt. E-Shisha und Liquid auch