Kann Frau das Haus verkaufen, wenn minderjährige Kinder erben?

8 Antworten

-- Man kann

  1. Testamentarisch vererben

  2. Vertraglich vererben (Erbvertrag)

-- Neben dem bereits mehrfach angesprochenen notariellen Testament hat jeder Testierfähige die Möglichkeit, ein Testament handschriftlich eigenhändig zu errichten. Das bedeutet, er muss seinen letzten Willen von Anfang bis zum Ende handschriftlich schreiben und unterschreiben. Keinesfalls ist es zulässig, lediglich maschinenschriftlich zu testieren und am Ende handschriftlich zu unterschreiben. Ein solches Testament ist ungültig! Beim handschriftlichen Testament sollte darüber hinaus darauf geachtet werden, dass Ort und Datum der Testamentserrichtung vermerkt werden; die Unterschrift sollte aus Namen und Vornamen bestehen, um Klarheit zu schaffen. Werden nach der Unterschrift noch weitere Ergänzungen vom Testator angefügt, so ist zu beachten, dass diese durch eine weitere Unterschrift versehen werden, Ort und Zeit sollten ebenfalls erneut vermerkt werden, widrigenfalls diese Anmerkungen rechtsunwirksam wären. Es ist zulässig und möglich, auch handschriftliche Testamente bei einem frei zu wählenden Amtsgericht zu hinterlegen, um sicherzustellen, dass bis zum Tod des Erblassers ihre Findbarkeit gewährleistet wird. Selbstverständlich ist die amtliche Verwahrung gebührenpflichtig.

-- Empfehlenswert wäre das Berliner Testament: Zweck des Berliner Testaments ist es, sicherzustellen, dass dem überlebenden Ehepartner der Nachlass des verstorbenen Ehepartners alleine zufällt. Dieses Ziel wird durch den Ausschluss der Abkömmlinge des Verstorbenen von der Erbfolge erreicht. Ansonsten würden sie nach der gesetzlichen Erbfolge miterben, so dass dem überlebenden Partner nur die Hälfte – bei Gütergemeinschaft sogar nur ein Viertel – des Nachlasses bliebe, was dazu führen könnte, dass größere Vermögenswerte (vor allem gemeinsam erworbenes Grundeigentum) verkauft werden müssen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament

Um alles in sichere Tücher zu packen, wäre fachkompetente Beratung bei einem

Notar das beste.Man kann durch notarielle Vereinbarungen verhindern, dass deine Frau

das Haus verkaufen kann. Hier wäre ein Eintrag ins Grundbuch notwendig.

Solltest die paar hundert Euro investieren, um  Klarheit zu schaffen.

Dein Notar kann dir das sagen!

Indem Du es einfach so reinschreibst. Wenn es Dir so wichtig ist, dann frag einen Notar um Hilfe. Dann kannst Du Dir sicher sein, daß nach Deinem Tod tatsächlich alles so geregelt wird, wie Du es gerne möchtest.

notar .. der hilft dir