Duales Studium - Verpflichtungsjahre?

4 Antworten

Zur juristischen Seite kann ich nichts ergänzen, da ich hier kein Experte bin und schon ein paar gute Antworten hier sind.

Für alle, die sich ein Duales Studium überlegen aber zum Thema einen allgemeinen Rat: Leider sind die Verträge fürs Duale Studium sehr unterschiedlich, wie eben auch die Modelle mit und ohne Berufsausbildung, mit Studium an BA, FH, Uni oder DHBW, mit Übernahme Studiengebühren und ohne, mit Verpflichtungsjahren und ohne ...

Also bitte an alle: Erkundigt Euch auch nach solchen Dingen vorab und so genau wie möglich! Meines Wissens ist hier die DHBW optimal, andere machen auch ganz gute Sachen oder auch manchmal leider nicht. Ich würde keinen Vertrag unterschreiben, der eine reale Verpflichtung enthält. Wenn diese nicht juristisch haltbar ist, ist das ein ganz mieser Versuch vom Arbeitgeber - da möcht ich nicht hin. Wenn das juristisch haltbar ist, dann bin ich sehr lange gebunden - da möcht ich auch nicht hin.

Es gibt aber auch echt faire Modelle ohne Übernahmeverpflichtung. Die DHBW ist stolz darauf, dass ohne Übernahmeverpflichtung ca. 90% im Unternehmen bleiben weil die Angebote der Unternehmen einfach so gut sind.

Viel Erfolg beim Lösen dieses Problems und Viel Spaß im Job!

Ähnliches habe ich auch in der Vorlesung gehört :) Grundsätzlich wäre es so, dass bei einer Verpflichtung bereits im Ausbildugsvertrag der komplette Arbeitsvertrag (inkl. Gehalt) für später enthalten sein müsste, sonst hättest Du ja quasi die Katze im Sack.

Unser Dozent hat uns dazu eine PDF-Datei zugemailt, schreib mir doch privat Deine Mail-Adresse, dann leite ich sie Dir weiter.

Malenaa1 
Fragesteller
 15.02.2013, 21:45

Danke für deine Antwort! Die Denkweise ist völlig nachvollziehbar, ich schick dir meine E-Mail-Adresse.

princess32  16.02.2013, 20:28
@Malenaa1

Habs Dir per Mail geschickt, hoffe Du kannst etwas damit anfangen.

Dreamer1991  30.07.2014, 11:50

Hi, ich habe ein ähnliches Problem mit meinem Arbeitgeber. Kannst Du mir auch die PDF zuschicken? meine E-Mail Adresse lautet: thomaswolff91@yahoo.de Vielen lieben Dank!!! :)))

Folgende Klausel ist üblich:

Die Parteien gehen davon aus, dass der Student/die Studentin nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs für mindestens 3 Jahre in einer Betriebsstätte der Firma tätig sein wird. Dabei verpflichtet sich die Firma dem Studenten/der Studentin einen dem Studienabschluss entsprechenden Anstellungsvertrag zu den in der Firma üblichen Einstellungsbedingungen anzubieten.

Dabei wird dringend empfohlen, an dieser Stelle den Vertrag um Angaben zum zeitlichen Umfang der Beschäftigung sowie zur Höhe der Vergütung nach Übernahme des Studenten/der Studentin zu ergänzen. Wird keine Aussage zu einer aus Sicht des Studenten/ der Studentin nachvollziehbar zu ermittelnden Vergütungshöhe getroffen, stellt die Regelung eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1, Satz 1 BGB dar, mit der Folge, dass die gesamte Rückzahlungsklausel in Ziff. III nichtig ist., vgl. Urteil LAG Köln - 7 Sa 23/10, NZA-RR 2011, 11 ff.

Puh, ich hab auch schon öfters gehört (leider nicht gelesen) das solche Vereinbarungen nichtig sind, aber Arbeitsrecht ist nicht unbedingt meine Welt. Ich weiß nur, dass auch der Staat solche "Verträge" bei seinen Beamten auf Widerruf abschließt (Liebe Beamte: Nicht weinen, ich weiß das ihr keine Veträge bekommt und ernannt werdet). Damit will sich der Staat / Arbeitgeber absichern nicht "umsonst" jemanden für die Konkurenz ausgebildet zu haben.

Freu dich doch lieber das du nach dem Studium wenigstens 3 Jahre einen Job hast!

Malenaa1 
Fragesteller
 15.02.2013, 21:43

Danke für deine Antwort, mir geht es auch nicht darum, dass ich nicht bleiben möchte. Nur wenn ich, wieso auch immer, bereits nach 0,5 Jahren gehen möchte, muss ich 2,5 Jahre, die mein Unternehmen für mich an meine FH gezahlt hat, zurückzahlen. Das sind schließlich, bei vollen drei Jahren, locker 12.000€ :/

elmundoesloco  15.02.2013, 21:49
@Malenaa1

Ich kann mal am Mittwoch bei Beck online nachschauen was es dazu alles gibt. Ich meine auch es ist eine nichtige Klausel. Bei dir sind es "nur" 12000 Euro, bei Beamten sind das locker mal 80000 Euro.

Hab vor ein paar Monaten aber was gelesen das eine Beamtin die gerade ihre Prüfung bestanden hatte von Behörde A (die sie ausgebildet hatte) auf Probe eingestellt werden sollte von Behörde B für ca. 100000 Euro "freigekauft" wurde, weil eben diese "Verweilverpflichtung" noch nicht erfüllt war.

Malenaa1 
Fragesteller
 15.02.2013, 21:56
@elmundoesloco

Vielen Dank! Wäre echt klasse, wenn ich etwas festes in der Hand hätte, mit meinem Seniorchef ist es nicht gerade einfach :DD

elmundoesloco  22.02.2013, 20:26
@Malenaa1

Hab ich in einem Kommentar gefunden:

Bei einer Fortbildungsdauer von drei bis vier Monaten kann der Arbeitnehmer zwei Jahre gebunden werden, bei einer Dauer von sechs bis zwölf Monaten ist eine Bindungsdauer von drei Jahren und bei einer mehr als zweijährigen Dauer eine Bindung von fünf Jahren zulässig.

Du fährst also mit deiner Bindungsdauer noch ganz gut. :)