Ausbildung, verbindliche Erklärung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

'Verbindliche Erklärung' sagt ja schon aus, das sie verbindlich ist.

Egal wie die rechtliche Situation jetzt genau ist, bin ich der Meinung dass man als verlässlicher und ernst gemeinter Vertragspartner Handschlagqualität besitzen sollte.

Wenn du etwas nur unterschreibst, weil die Unterschrift sowieso von vornherein unverbindlich ist, dann lass es doch gleich bleiben und nimm nicht anderen Menschen einen (möglichen) Studienplatz weg, denen er vlt viel mehr bedeutet als dir!