Direktor lässt Schüler auf Schulgelände rauchen, ist das strafbar?
moin moin, unser Direktor, Schulleiter eines Gymnasiums hat Schülern erlaubt auf dem Schulgelände zu rauchen,hat er das recht dazu und kann er nicht dafür bestraft werden. Es ist ja immerhin verboten auf dem Schulgelände zu rauchen. freue mich schon über eine Antwort
MFG repter
7 Antworten
Für alle Bundesländer gilt absolutes Rauchverbot in den Schulen und auf dem Schulgelände - gilt für alle, ob die jetzt schon 18 sind oder Lehrer
http://www.rauchfrei-info.de/informieren/gesetzliche-regelungen/rauchfreie-schulen/
Dieser Rektor setzt sich einfach mal über Gesetze hinweg, ja, er macht sich damit strafbar.
lg Lilo
Nein. Strafbar macht er sich nicht. Er begeht maximal eine Ordnungswidrigkeit.
Das kommt drauf an, wie er das erlaubt hat. Auf dem Schulgelände darf in der Regel nicht geraucht werden, schon mal, weil die meisten Schüler minderjährig sind, und einfach wegen der Tatsache, dass es sich um ein öffentliches Gebäude handelt.
Gerade an Gymnasien sind aber einige Schüler auch über 18. Da kann es ausgewiesene Raucherecken geben, in denen man rauchen darf (und nur da, und nur, wenn man volljährig ist). So eine Ecke gibt es am Berufsgymnasium, auf das mein Sohn geht. In der Schule befinden sich auch noch Berufschule, Berufskolleg und ähnliche Zweige für hauptsächlich volljährige Schüler.
Normal ist es so, dass die volljährigen Schüler das Schulgelände verlassen müssen, wenn sie rauchen wollen. so kenne ich das. Aber einfach so auf dem normalen Schulgelände darf nicht geraucht werden, und das darf auch der Schulleiter nicht erlauben, weil es das Gesetz anders vorschreibt.
Ob er sich jetzt deswegen strafbar machen würde? Ich tippe mal auf eine Ordnungswidrigkeit... .
Was heißt hier verboten?
Der Direktor entscheidet, was auf dem Schulgelände verboten ist oder nicht - er hat das Hausrecht und er macht die Regeln bzw die Hausordnung.
Ausserdem bin ich vollkommen sicher, dass es sich nur um die Oberstufe handelt, und er nicht sämtlichen Schülern der Schule erlaubt hat, zu rauchen
Jedem?
Sorry, aber das glaube ich einfach nicht - sowas gibts ja gar nicht.
Willst Du sagen, das bei Euch 12 jährige rauchen und der Direktor das erlaubt hat - nie im Leben.
Da hat Dir jemand Unsinn erzählt
doch, genau das möchte ich sagen
Hat er Dir das persönlich gesagt oder hast Du es nur von jemandem gehört?
als ich am ersten tag da war ist der direktor in allen neuen klassen gekommen und hat sie begrüßt ,usw, ... und hat dabei gesagt das man auf den schulhof rauchen soll
und Du bist sicher dass Du das richtig verstanden hast und nicht die Hälfte weglässt?
Er hat nämlich garantiert nicht gesagt, dass die Schüler rauchen sollen, sondern dass diejenigen, die es tun auf dem Schulgelände bleiben sollen - und das ist sehr vernünftig.
Wenn jemand unbedingt rauchen will, kann man das sowieso nicht verhindern - wie denn auch?
Für die eigene Sicherheit ist es dann aber besser, wenn derjenige dann aber wenigstens auf dem Schulgelände bleibt.
So war es gemeint, nicht wahr?
dandy nicht ganz. Es gibt eine Rangordnung. Da steht das Gesetz NRW's über dem der Schule.
Na, ja, aber entscheidend ist doch auch, dass Schüler das Schulgelände zu ihrem eigenen Schutz nicht verlassen sollen - keine Versicherung bezahlt, wenn irgendwas passiert.
Wer in den Pausen rauchen will, wird es sowieso tun, da ist es nur mehr als vernünftig, die Schüler aufzufordern, dann wenigstens nicht das Schulgelände zu verlassen.
Nein.
Strafbar ist das auf keinenn Fall. Maximal ist das eine Ordnungswidrigkeit.
M.M.n. hat der lehrer ansonsten durchaus das recht dazu, das Rauchen für volljährige Schüler auf dem Schulgelände zu erlauben.
Das NRW-Schulgesetz verweist zum Thema Rauchen auf das NRW-Nichtrauchergesetz.
Das wiederum erlaubt in öffentlichen gebäuden die errichtung von Raucherräumen, § 3 Abs. 2 des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes.
Nichtraucherschutzgesetz NRW §3 Abs. 1.
Ja, ist verboten. Außer die Schüler sind 18+ und haben eine Ausbildung, was ich bezweifeln mag.
Was hat die Ausbildung damit zu tun?
Frag bitte nicht mich, sondern das Gesetz von NRW.
Da steht nichts von volljährig UND Ausbildung als Erlaubnisvoraussetzung fürs Rauchen. :-)
Im Abs. 2 des von dir zitierten Paragraphen wiederum wird die Ausnahmemöglichkeit von Raucherecken oder Raucherräumen begründet. :-)
es ist verboten in einem öffentlichen gebaute zu rauchen, die schule ist auch ein öffentliches gebaute und damit auch eine rauchfreie zone und er hat es jedem erlaubt