Diebstahl mit 18, welche Strafe?
kurze Schilderung:
habe etwas im Wert von 6€ geklaut und wurde von einem Mitarbeiter beim rausgehen angesprochen und ins Büro gebracht.
Da ich 18 bin wurde keine Polizei gerufen und ich durfte schnell gehen (nachdem die Personalien aufgeschrieben wurden)
Habe einen Brief bekommen (Schriftliche Äußerung als Beschuldigte)
Kann eine Geldstrafe kommen, obwohl ich keine Arbeit habe? (Bin kein Schüler mehr)
Oder könnten es mit 18 auch Sozialstunden werden?
3 Antworten
Auch wenn es einige nicht hören wollen, ich gehe davon aus, das das Verfahren wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt wird. Das kann ein Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder auch Ableistung von Sozialstunden sein. Das ein Strafbefehl dabei rumkommt, wage ich bei einem Ersttäter stark zu bezweifeln.
Es handelt sich hier um einen einfachen Diebstahl. Ersttäter oder auch die, die zum ersten Mal erwischt wurden, kommen dann oft noch glimpflich davon. Das Verfahren wird eingestellt, wobei die Einstellung des Verfahrens meist an eine Auflage gebunden ist; oft eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung. Größenordnung der Auflage: 150,00 € - 200,00 €.
Sozialstunden sind ein Furunkel unseres kuscheligen Jugendstrafrechts.
Ich hoffe sehr, daß der Geschädigte Strafantrag stellt und Du nach § 242 angeklagt und verknackt wirst.
Wegen einer Geldstrafe brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen: die Forderung läuft Dir 30 Jahre lang nach.