Diebstahl einer Armbanduhr. Was zahlt die Versicherung?

10 Antworten

Bei einem Einbruch zahlt natürlich die Hausratversicherung. Du musst halt mal nachschauen in welcher Höhe deine Versicherung Geld und Wertsachen versichert. Dieser Betrag ist nicht in der Höhe deiner Hausrat mitdrin, sondern extra ausgewiesen. Das ist übrigens Quatsch mit dem Zeitwert, das ist üblich bei einem Haftpflichtschaden. Haurat immer Neuwert. Ist ja auch logisch, wenn dir die Bude abfackelt, hast du ne Hausrat um sie dir genauso wieder herzustellen, wie sie vorher auch war. Lies auch bitte mal nach, ob Geld und Wertgegenstände extra gesichert sein müssen, also in einem Tresor. Ist häufig auch noch mal ne Klausel

Die Hausratsvrsicherung zahlt mal sicher nicht! Warum auch? Ist die Uhr durch Sturmschaden, Feuer, Einbruch, Leitungswasserschaden oder Vandalismus verloren gegangen? Falls ja dann wird auch die Versicherung zahlen....

Eine gestohlene Uhr wird Dir im Rahmen der Huashaltsversicherung nur durch eine Einbruch-Diebstahl-Versicherung ersetzt. Die Uhr muss dabei bei Dir zu Hause gestohlen worden sein. Wurde sie dir ausserhalb gestohlen, dann benötigst du eine Reiseversicherung denn die Haushaltsversicherung deckt keine Schäden, die nicht am Risikoort geschehen!

Ist eine gestohlene Uhr versichert, wird immer der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert) ersetzt. Der Versicherte soll nach dem Schaden gleich gestellt werden wie vor dem Schaden und für eine alte Uhr keine neue erhalten!

Hausratversicherung zahlt. Entschädigt wird der Neuwert. Wenn es das Uhrenmodell heutzutage nicht mehr gibt, wird eine vergleichbare Uhr bezahlt.

Übrigens ist der Versicherungsort natürlich nicht nur dein Zuhause. Die versicherten Gefahren gelten auch im Rahmen der Außenversicherung (meist bis 15% der Versicherungssumme) auch z. B. im Hotelzimmer, bei der Bundeswehr, in der Wohnung eines Freundes, im Krankenhaus usw.

dann ganz eindeutig die hausrat, sofern du eine hast. hausrat zahlt bei diebstahl/raub selbst außerhalb der wohnung (der gegenstand gehört ja, auch wenn er gerade außerhalb der wohnung ist, immer noch zum hausrat)

Die Versicherung bezahlt die Wiederbeschaffungswert, manche zahlen aber nur die Zeitwert des Gegenstandes. Es steht aber in AGB deines Versicgerers