Definition von verschreibungspflichtigen Medikamenten bei Antrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

7 Antworten

Hallo Cobra2016,

du musst sowieso die Grunderkrankung angeben (vermutlich Sodbrennen), die die Einnahme des Medikaments notwendig macht.

Der Versicherer wird daraufhin von dir Näheres zu dieser Erkrankung wissen wollen. In einer Zusatzerklärung musst du detailliert die Beschwerden und die diesbezüglich angefallenen Behandlungen schildern. Zudem wirst du nach allen Medikamente gefragt, die du wegen der Erkrankung einnimmst, ob verschreibungspflichtig oder nicht.

Gib also auf jeden Fall alles an was nur im entferntesten zur Frage passt. Wenn du etwas vergisst, riskierst du im Falle eines Falles, dass deine Versicherung deshalb nicht bezahlt.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

Wenn du schon an den Gesundheitsfragen scheiterst, dann solltest du auch keine BU-Absicherung online beantragen - da gibt es doch so viel Beratungsbedarf... :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

LouPing  14.04.2019, 20:20

Ein sehr guter Rat.

Wenn du dieses Medikament tatsächlich in dieser Größenordnung brauchst, musst du das selbstverständlich angeben.

Wenn du das verschweigst, wird das im Leistungsfall als vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung angesehen. Diese wiederum stellt den Versicherer von der Leistung frei.

Sie sollten das Pantoprazol angeben. Wenn es für sich Allein genommen wird, weist es auf starkes Sodbrennen hin, das dürfte eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht beeinflussen. Es ist inzwischen eine Volkskrankheit, die aber keine Arbeitseinschränkung nach sich zieht. Was Anderes ist es wenn sie, auf Grund der Einnahme von anderen Medikamenten, zusätzlich verschrieben wird.

DerHans  15.04.2019, 17:46

Das sollte AUF KEINEN FALL verschwiegen werden. Starkes Sodbrennen, kann selbstverständlich auch zu Arbeitsunfähigkeit und in der Folge auch zur BU führen.

Sicherlich wird die Krankheit, die du damit behandeltst, auch bei einer der anderen Gesundheitsfragen noch relevant sein.

Und warum fragst du das uns und nicht den Vermittler bei dem du den Vertrag abschließt?