Definition Gesamteinkommen im Sinne des Einkommensteuerrechts?

6 Antworten

Begriffsdefinitionen Besteuerung Arbeitslohn:

Einnahmen = Bruttogehalt

Werbungskosten = Ausgaben, die mit der Erzielung des Arbeitslohnes zusammenhängen

Einkünfte = Einnahmen ./. Werbungskosten

Summe der Einkünfte

Summe aller Einkünfte der sieben Einkunfsarten (wenn nur Arbeitslohn vorliegt, dann sind Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit gleich Summe der Einkünfte) - bei zusammen veranlagten Ehegatten werden die Einkünfte getrennt ermittelt und dann zur Summe der Einkünfte zusammengezogen.

DerSchopenhauer  07.08.2018, 06:59

Nur noch zur Klarstellung:

Alleinerziehendenfreibetrag, Altersentlastungsbetrag, Sozialversicherungsbeiträge, sonstige Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen etc. werden steuerrechtlich erst nach der "Summe der Einkünfte" berücksichtigt - daher dürfen sie in diesem Fall auch nicht abgezogen werden.

Heisst im Sinne des Einkommensteuergesetzes jetzt das "steuerpflichtiges Brutto"

Nein.

Es steht doch in dem von dir, technisch falsch, zitierten § 16 SGB IV, was gemeint ist. Textverständnis ist nicht deine größte Stärke oder? Ich helf dir:

Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.

Jetzt klar? =)

Hintergrund ist eine 100000€ Brutto Freigrenze bei der Grundsicherung im Alter, unterschreitet das Kind diese kann es vom Sozialamt nicht zum Elternunterhalt herangezogem werden

Doch, wenn die Eltern pflegebedürftig werden schon. Wer aber 100.000,- € oder mehr Brutto verdient, schließt für seine Eltern einfach eine Pflegezusatzversicherung ab und hat das Problem von der Backe.

aber man geht halt von der Brutto-Definition oben aus und deren Aufschlüsselung hätte ich gern erklärt um exakt rechnen zu können.

Relevant ist, wie bereits erwähnt, die Summe der Einkünfte. Wenn du nicht weißt, wie man die Summe der Einkünfte ermittelt, schau noch einmal auf deinen letzten Einkommensteuerbescheid, dann sollte es klar sein, alternativ ins EStG. Der Begriff ist dort definiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Speckbulle 
Fragesteller
 05.08.2018, 14:45

Ähm es geht icht um die Pflege es geht um die Grundsicherung im Alter. Wenn die Rente der Eltern zu gering ist haben diese das Recht und die Obligenheitspflicht zur Grundsicheung im Alter noch vor der Sozialhilfe. Der Unterschied ist das bei Grundsicherung im Alter Kinder bis 100000€ Brutto vom Elternunterhalt befreit sind. Das hat NULL mit Pflege zu tun. Wenn Das Amt Geld zuschiesst für Miete Aufstockung bis zum Ragelsatz holt es sich das Geld bei den Kindern wieder. Bei Grundsicherung im Alte geht das aber erst wenn das Kind mehr als 100000€ Brutto verdient.

Speckbulle 
Fragesteller
 05.08.2018, 14:50
@Speckbulle

Freibetrag 100000€ Brutto soll auch für Pflege kommen. Siehe aktueller Koalitionsvertrag.

kevin1905  05.08.2018, 15:02
@Speckbulle
Ähm es geht icht um die Pflege es geht um die Grundsicherung im Alter.

Ne echt? Und dir ist der Eindruck enstanden, mir wäre das nicht klar? Ich sag ja, Textverständnis und so ;-)

Du hast meinen Einwand nicht verstanden, nämlich, dass du auch bei wesentlich weniger als 100.000,- € Einkommen herangezogen werden kannst, JEDOCH nur im Falle einer Pflegebedürftigkeit, wenn das Einkommen und Vermögen der Eltern nicht reicht und du keine vorrangigen Unterhaltspflichten hast.

Damit wollte ich vorbeugen, dass du den Eindruck gewinnst, einfach weniger als 100.000,- € zu verdienen würde dir ohne wenn und aber das Sozialamt von der Backe halten.

kevin1905  05.08.2018, 15:03
@Speckbulle

Im Koalitionsvertrag steht eine Menge, was soll und was bisher nicht ist.

Soll nicht auch der Soli nicht über 2019 hinaus verlängert werden?

https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/jansen-sgbiv-16-gesamteinkommen-21-gesamteinkommen_idesk_PI10413_HI528149.html

und

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html

Einkommensteuergesetz (EStG) § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen

(2) 1Einkünfte sind

1.

bei Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit der Gewinn (§§ 4 bis 7k und 13a),

2.

bei den anderen Einkunftsarten der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a).

Hallo,

wenn ich das in meiner Steuererklärung, als Beispiel, angebe, zähle ich alle Einkünfte zusammen.

Das ist dann das Brutto, also ohne irgendwelche Abzüge.

Danach werden alle (steuerrelevanten) Ausgaben abgezogen und das ist dann Netto.

Grüße aus Leipzig

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kevin1905  05.08.2018, 13:10
Das ist dann das Brutto, also ohne irgendwelche Abzüge.

Nope.

Brutto - Werbungskosten = Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit + Einkünfte aus G, S, L, KAP, V, R/SO = Summe der Einkünfte

Steuerpflichtiges Einkommen ist unabhängig davon ob durch abhängige Beschäftigung (sv-pflichtig) oder Freiberuflich / Selbständigkeit / Sonstige Einkünfte erzielt wird. (Einkommen ./. Werbungskosten usw.)

Für den Elternunterhalt kommt es zusätzlich auf das Netto-Einkommen an, welches beim steuerpflichtigen Einkommen keine Berechnungsgrundlage ist.

Im Zusammenhang mit dem Elternunterhalt bedeutet dies, dass nicht nur das Netto-Arbeitseinkommen als Einkünfte zählt.