Darf Vermieter einfach kostenpflichtigen Winterdienst beauftragen?

10 Antworten

Ich schließe mich der Antwort von "Wenne" voll an. Der Vermieter kann zwar vertraglich die Räum- und Streupflicht auf seine Mieter übertragen, hat aber die ordnungsgemäße Ausführung des Öfteren zu kontrollieren, um den Versicherungsschutz nicht zu verlieren, falls doch mal ein Versicherungsfall eintreten sollte. Da diese Pflicht von verschiedenen Mietern in der Vergangenheit nicht eingehalten wurde und zukünftig bei Nichteinhaltung angekündigt wurde, einen kostenpflichtigen Winterdienst zu beauftragen, halte ich die Vorgehensweise deines Vermieters für berechtigt. Mir ist nicht bekannt, dass man Winterdienste nur für bestimmte Tage, wenn z.B. derjenige Mieter nicht räumt, kurzfristig auf dessen Kosten beauftragen kann (der Vermieter müsste dann auch ständig vor Ort sein und dies kontrollieren, was ich für unzumutbar halte). Die Kosten für den Winterdienst sind, sofern diese NK vertraglich vereinbart sind, auf alle Mietparteien umzulegen.

Wenn der Mietvertrag auch noch die Öffnung zum kostenpflichten Winterdienst aufweist, kann der Vermieter das per Mitteilung an die Mieter bestimmen. Enthält der MV eine derartige Regelung nicht, dann kann der Vermieter nur mit Zustimmung aller Mieter eine solche Regelung nachträglich vereinbaren. So wie ich das hier verstanden habe, möchte der Vermieter aber nur diejenigen Mieter zur Übernahme der Kosten in die Pflicht nehmen, die Ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommen. Ausgehend von einem vom Vermieter aufgestellten Reinigungsplan, kann der Vermieter anhand dieses Planes den oder diejenigen Mieter ausfindig machen, die Ihrer Pflicht nicht nachkommen. Diese werden dann auch zur Kasse gebeten und das völlig zu Recht. Die Abmahnung und Ankündigung durch den VM ist ja bereits erfolgt. MfG

Natürlich darf er beauftragen, in diesem Fall darf er aber die Kosten nicht auf alle Mieter abwälzen. Es gilt, was vereinbart wurde. Eine Änderung ist nur mit schriftlicher Zustimmung aller Mieter möglich. Säumige Mieter kann er nach Abmahnung und Ankündigung zur Kasse bitten, das läuft dann aber nicht über die BK-Abrechnung sondern separat per Schadenersatzforderung an die Faulen.

Schriftlicher Widerspruch könnte helfen. Aber überlege mal: Solltest Du zB krank sein und nicht dieser Pflicht nachkommen können und an diesem Tag passiert etwas...Und wer möchte schon auch Sonntags vor 7.00 schneeräumen? Ich halte es grundsätztlich für eine gute Lösung, denn dann ist kein Mieter mehr haftbar!

Ja, das ist rechtens, der Vermieter ist frei, einen solchen Dienst zu beauftragen. Eine andere Frage ist es aber, ob er auch die Kosten dafür umlegen kann, dies muss dann als Nebenkosten auch im Mietvertrag vereinbart sein...

"Wo leben wir denn"

"Wir" leben in einer Gemeinschaft, in der immer wieder Menschen für den Mist, den andere verzapfen, mithaften müssen. Das ist normal und das Wesen einer Gesellschaft. Ansonsten müssten wir als erstes die Polizei abschaffen und jeder zahlt in Zukunft seine Ordnungskräfte selbst...