Darf Schule Zeugnis einbehalten?

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Hallo Gabi,

sofort das Schulamt kontaktieren.

die VSO (Volkschulverordnung) hat diesen Punkt seit Jahren gestrichen. Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nicht. Im Gegenteil. Ein Zeugnis ist eine Urkunde im juristischen Sinne. Eine Vorenthaltung könnte den Tatbestand der Urkundenunterdrückung erfüllen.

WAS DIE 20 EUR angeht.

Nicht bezahlen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • das Buch war von der Schule geliehen
  • das Buch war davor schon gebraucht

Schulen schreiben Ihre Bücher ab. Man muss Gegenstände die gebraucht sind nur nach der sog. Art und Güte ersetzen. Im übrigen muss die Schule dir eine Quittung bzw. eine Rechnung austellen. Darin muss erkennbar sein:

  • welches Buch fehlt, bzw. welches wurde beschädigt
  • wie hoch ist der Neupreis
  • wie lange war die Nutzung

Wenn das Geld schon bezahlt wurde, sofort eine Rückerstattung wg. ungerechtfertiger Bereicherung verlangen.

Aber auf jeden Fall das zuständige Schulamt kontaktieren und ggfs. eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Lehrer und Co. erheben.

Gruß

Loewenzahn1988  05.06.2014, 20:13

Schulamt oder gleich Kultusministerium.

Schriftlich um die Herausgabe des Zeugnisses bitten, nachweislich zusenden lassen (Einschreiben!) und eine Frist setzen (z. B. 1 Woche): Hinweis darauf geben, dass nach dem Ablauf der Frist ein Anwalt eingeschaltet wird und dadurch der Schule ein weiteres Kostenrisiko entsteht.

Unglaublich, was an deutschen Schulen alles passiert.

Und bitte in einem Forum o. ä. bekanntgeben um welche Schule es sich handelt, damit spätere Schüler / Eltern davor gewarnt werden.

Hallo zusammen,

um mich kurz vorzustellen: Ich bin Leiter einer Lernmittelbibliothek in Bayern und eher zufällig auf dieses Thema gestoßen. Dennoch möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch mal den Blickwinkel der "Staatsknechte" darzustellen:

  1. In Bayern hat die Lehrmittelfreiheit keinen ausdrücklichen Verfassungsrang, es heißt aber immerhin: „Der Unterricht an diesen Schulen (=Volks- und Berufsschulen) ist unentgeltlich.“ (Art. 129 Abs. 2 BV) Die Lehrmittelfreiheit ist gesetzlich für Schulbücher eingerichtet.

  2. Einen Paragrafen in irgendeinem Gesetzbuch, der besagt, dass der Schüler mit dem ihm zur Verfügung gestellten Schuleigentum umgehen kann, wie er will, ohne einen eventuellen Schaden ersetzen zu müssen, existiert meines Wissens nicht.

  3. Grundsätzlich gilt deshalb: Alle Schulbücher, die beschädigt oder verloren wurden, zahlt der Steuerzahler, sollten die Kosten nicht vom Verursacher übernommen werden. Dass bei einer "leichten Beschädigung" nicht der volle Preis verlangt werden kann, sehe ich auch so. Ob die Beschädigung wirklich "leicht" war, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden, auch nicht von Chiliheadz.

  4. Um mal kurz die Situation der Realität an einer Schule darzustellen: In diesem Jahr haben ca. 150 Schüler ein oder mehrere Bücher (insg. ca. 370) während des regulären und des anberaumten Nachtermins nicht abgegeben. Bei einem durchschnittlichen Schulbuchpreis von ca. 20 Euro ergibt sich daraus ein Schaden von ca. 7400 €.

  5. Im letzten Schuljahr wurden keine Konsequenzen angedroht, die Bibliothekslehrer sind bis Weihnachten den Schülern hinterhergerannt und haben maximal 50 % der ausstehenden Bücher wieder bekommen. In diesem Schuljahr wurde eine Nichtaushändigung des Zeugnisses angedroht. Es musste entweder das ausgeteilte Buch, eine neues oder eine Bestellbestätigung oder bei beschädigten Büchern eine angemessene Entschädigung bezahlt werden. Fazit: Es wurde noch am letzten Schultag (wie es auch die GSO vorgibt) JEDES Zeugnis ausgegeben.

  6. Zum Rechtlichen:

Ich würde gerne das Gesetz gesehen, in dem geschrieben steht, dass man bei Schulbüchern von der privatrechtlichen Erstattungspflicht bei Sachbeschädigung entbunden wird?

Und zur Dienstaufsichtsbeschwerde: Wer im Glashaus sitzt (Nichtabgabe eines Schulbuchs kann auch als Unterschlagung aufgefasst werden, vgl. § 246 StGB, gilt natürlich für die Dame hier nicht), sollte nicht mit Steinen werfen.

Fazit: Das Zeugnis muss in der Tat laut GSO am letzten Schultag ausgestellt werden. Das bedeutet aber nicht, dass es am letzten Schultag bis 10 Uhr ausgestellt werden muss. Wer sich dennoch nicht dazu bemüßigt fühlt, seine Versäumnisse an diesem Tage nachzuholen, die den Steuerzahler viel Geld kosten, das möglicherweise anderweitig im Sinne der Bildung eingesetzt werden könnte, der möge den rechtlichen Weg beschreiten, sich aber dennoch des eigenen juristischen Glashauses bewusst sein...

@chilliheadzs: Wieviele Dienstaufsichtsbeschwerden haben Sie denn bereits veranlasst? Sie wissen ja mal ganz genau, wie die Sache läuft.

meckleon  01.08.2012, 22:48

Guten Abend,

mit großer Verwunderung habe ich Ihre Ausführungen gelesen. Wie kommen Sie auf den Tatbestand der Unterschlagung? Dafür müsste sich der Schüler eine fremde sache rechtswidrig zueignen, was wohl bei einem Verlust nicht gegeben ist.

Wenn Sie ein "Staatsknecht" sind, dann wissen Sie auch, dass auch für Ihre Beöhrde die gleichen Rechte gelten, wie für alle anderen. Wenn Ihr Arbeitgeber oder eine Schule eine Forderung inne hat, kann Sie diese wie jeder andere eintreiben.

Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es gerade nicht, wie Sie schon richtig erwähnt haben.

Das Problem liegt jedoch ganz wo anders. Wie kann es sein, dass Schulen bis zu 30 EUR für "beschädigte" Bücher verlangen, obwohl diese bereits schon seit 2 Jahren gebraucht sind. Sie als "Staatsknecht" wissen genau, dass Bücher von Schulen und anderen Behörden abgeschrieben werden. Wie kann es sein, dass der Neupreis unter der Forderung liegt, die z.T. von den Schulen erhoben wird.

Wenn eine solche Forderung besteht ist grundsätzlich bei gebrauchten Gegenständen ein sog. Ersatz nach Art und Güte zu erstatten. Was glauben Sie wie hoch der Preis ist bei einem Buch welches bereits 3 Jahre alt ist?

Darüber hinaus schreibt keine Schule eine Rechnung über diese Bücher!! Woran liegt das?

Ich sage es Ihnen: Hier versuchen die Schulen mit einem Druckmittel Ihre eigene Kassen aufzubessern.

Es ist schön, dass es in Deutschland eine Lehrmittelfreiheit herrscht und jeder muss für solche Schäden aufkommen, da sonst dieses System nicht mehr funktioniert. Aber Lehrmittelfreiheit wird durch Steuergelder finanziert die Differenzen hat der Verursacher zu bezahlen aber eben nur nach Art und Güte. Sonst sind ganz schnell die Bürger die wahren Knechte und nicht Sie

NEIN! Das Zeugnis ist eine amtliche Urkunde, die nicht vorenthalten werden darf. Ich empfehle daher, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Wird diese nicht binnen einer Frist von 6Wochen bearbeitet, oder die Entscheidungen sind nicht in deinem Sinn, solltest du eine "Fachaufsichtsbeschwerde" beim Kultusministerium ( also nicht den "normalen" Dienstweg einhalten!) einreichen. Da das Schulbuch "in Gebrauch" war, kann sowieso kein "Neuwert" in Rechnung gestellt werden. Du hast das Recht, auch ein "gebrauchtes Schulbuch gleicher Güte" als Ersatz zurück zu geben. Die findest du zu kleinen Preisen bei verschiedenen Anbietern im Internet. Gib also nicht das "alte Buch" zurück, denn du benötigst es vielleicht als Beweismittel! Die Lehrerin wird sicherlich abgemahnt, bekommt eine Sperre für Gehaltserhöhungen und Beförderung und kann dazu verpflichtet werden, alle dir "zusätzlich" entstandenen Kosten zu erstatten. Lass dich nicht von solchen "Staatsknechten" unterbuttern! Du bist im Recht! Chiliheadz.

chiliheadz  29.07.2011, 14:01

Lies bitte auch meine weiter ausführenden Erklärungen, die ich eddy036 als Kommentar geschrieben habe. chiliheadz.

Ich hab gegoogelt bin mir nicht 100prozentig sicher das dass stimmt aber ich denke schon das sie das nicht dürfen!! Das Zeugnis, egal ob jetzt ABI oder Abgang 10.Klasse oder was auch immer, sind offizielle Dokumente. Die Schule hat nicht den Hauch eines rechts, dir diese Dokumente zu verwehren.Die Zeugnisse selbst, gehören ja noch nicht einmal der Schule selbst, sondern dem zuständigen Schulamt. An deiner Stelle, wäre mein erster Gang mal zum Vertrauenslehrer, und wenn das nichst bringt (was ich schwer bezweifele), dann sofort zur örtlichen Schulbehörde

Ja das mit dem Zeignis darf sie , war bei mir nicht anders:)

Aber das mit dem Buch ist abzocke red mal mit dem Direktor , dass darf sie nicht machen.

chiliheadz  29.07.2011, 14:15

@Nin211

NEIN, DASS DARF SIE NICHT!

Wenn du deine Rechte nicht kennst und dich wideerrechtlich "abzocken" lässt, ist das noch lange nicht deutsches Recht! Es soll auch "Lehrer" geben, die willkürlich das Recht brechen und sich der Einfachheit halber nicht an die Gesetze halten. Wenn man sich nicht wehrt und alles einfach hin nimmt, darf man sich nicht wundern, dass alles "drunter und drüber" läuft in der guten, alten BRD. Wir sind ja wohl (noch?) keine Bananenrepublik oder?