Darf Polizei die Tür wegen Ersatzhaftbefehl aufbrechen?

5 Antworten

Bist Du sicher, dass die verjährt sind? Die Verwaltungen holen sich in dem Fall ja einen Titel, und dann sind es nicht 3 Jahre, sondern 30. 

... wo steht das, daß die verjähren in Deinem Fall?

Und die werden aber nicht dürfen, die werden müssen, fürchte ich.

Wie bitte mit einem Schlüsseldienst!!! Die öffnen die Tür mit einer Ramen, leider!!! Und der Mieter bleibt auf den Kosten auch noch sitzen. Man muss sich fragen in welchen Verhältnis steht der Haftbefehl, suche ich einen Mörder Triebtäter oder eine Person die eh schon kein gutes Leben hat und die z. B. Geldstrafe nicht zahlen konnte. Die Person hat eh schon kein Geld und muss dann auch noch die Tür zahlen. So ist das gerechtfertigt?? Ich denke nicht

Schlichtweg ja und deine Strafe verjährt nicht, da du abgeurteilt wurdest.

Wenn dann wird die Tür ggf. elegant mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet.