Darf Polizei die Tür wegen Ersatzhaftbefehl aufbrechen?
Ich habe einige Verwaltungsstrafen in Höhe von 450€ offen die aber bald verjähren (nach drei Jahren) nun ist es aber mittlerweile soweit dass die Polizei mit dem Ersatzhaftbefehl vor der Tür steht.
Sie waren jetzt zwei Mal da aber ich habe denen nicht geöffnet.
Meine Frage ist nun: Wie geht die Polizei weiter vor?
Können Sie deswegen die Tür aufbrechen?
5 Antworten
Bist Du sicher, dass die verjährt sind? Die Verwaltungen holen sich in dem Fall ja einen Titel, und dann sind es nicht 3 Jahre, sondern 30.
... wo steht das, daß die verjähren in Deinem Fall?
Und die werden aber nicht dürfen, die werden müssen, fürchte ich.
Wie bitte mit einem Schlüsseldienst!!! Die öffnen die Tür mit einer Ramen, leider!!! Und der Mieter bleibt auf den Kosten auch noch sitzen. Man muss sich fragen in welchen Verhältnis steht der Haftbefehl, suche ich einen Mörder Triebtäter oder eine Person die eh schon kein gutes Leben hat und die z. B. Geldstrafe nicht zahlen konnte. Die Person hat eh schon kein Geld und muss dann auch noch die Tür zahlen. So ist das gerechtfertigt?? Ich denke nicht
Schlichtweg ja und deine Strafe verjährt nicht, da du abgeurteilt wurdest.
Wenn dann wird die Tür ggf. elegant mit Hilfe eines Schlüsseldienstes geöffnet.