Darf mich die Polizei ohne Grund einfach durchsuchen?

11 Antworten

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Ohne Grund natürlich nicht. Das Problem ist nur, dass sie einen Grund finden.

In den meisten Bundesländern ist das legal. Du kannst ohne, dass ein konkreter Verdacht vorliegt, angehalten und durchsucht werden.

Ist rechtmäßig so.

An "gefährderten Orten" kann die Polizei jederzeit eine solche Kontrolle durchführen und eine Einrichtung des ÖPNV ist ein solcher Ort, heute mehr denn je.

Die Gesetzgebung der Länder ist jeweils in dieser Sache eigenständig, jedoch findet sich z.B. das hier für Baden-Württemberg im dortigen Polizeigesetz....

.....wenn sie in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung,
einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen
besonders gefährdeten Objekt oder in unmittelbarer Nähe hiervon
angetroffen wird und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an
Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,.....



ÖPNV, steht drin.

und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß in oder an
Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen,.....

Durch die Terrorgefahr ist das alleie schon mitterweile komplett begründbar und seit Berlin Ende 2016 allemal.

Wohl gemerkt, da wird nicht gefordert, dass AN DIESEM Objekt was passieren soll, sondern nur OBJEKTEN DIESER ART - also egal wo, alle gleich zu behandeln.

Also, bist Du an oder eum eine solche Haltestele herum, geht das alleine schon deshalb, weil Du dort bist. Es braucht keinerlei weitere Annahmen oder Tatsachen, schon gar keine Beweise oder konkrete Vorwürfe oder sowas. Du, dort, Durchsuchung.

verreisterNutzer  18.06.2017, 14:25

Gefährdeten Orte? An einer Bushaltestelle an der Hauptstrasse? xD

feinerle  19.06.2017, 10:06
@verreisterNutzer

So stehts im Gesetz, da drin stehen die gefährdeten Orte aufgelistet, die da wären:

..... einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude...... (etc.)

Deswegen ja, eine Bushaltestelle an einer Hauptstraße, ein gefährdeter Ort, ja.

Die hatten einen Grund!

Auch wenn Du den vielleicht gerade nicht kennst!

Vermutlich war z. B. aktuell jemand zur Fandung ausgesprochen und die Beschreibung passte zu Dir.

Und ja, die dürfen das!

https://dejure.org/gesetze/PolG/29.html

Der damalige Besitz rechtfertiget aber nicht die Tatsache, daß sie Sachen mit sich führen, die sichergestellt oder beschlagnahmt werden dürfen.

Erfrage den Grund, das kannst du auch Nachträglich noch. Beim nächsten mal noch die Dienstnummern geben lassen, der Durchsuchung widersprechen (kein Widerspruch gilt als Zustimmung) solange kein Grund vorliegt und wenn es dann trotzdem ohne Grund zu einer Durchsuchung kommt kannst du immer noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.