Darf meine mutter als h4 empfänger für mich bürgen`?

17 Antworten

Weiß der Vermieter, dass deine Mutter auch vom Amt lebt? Da mach eine Bürgschaft nämlich keinen Sinn, da sie ja im Notfall nicht für deine Miete aufkommen könnte.

Rede nochmal mit deinem Vermieter. Er versucht ja offenbar nur sich abzusichern, dass er seine Miete auch bekommt. Da könntest du z.B. das Jobcenter bitten die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen. Die kommt dann auch immer pünktlich und komplett bei ihm an, solange du Leistungen beziehst. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein. Bei mir hatte das immer gut geklappt und der Vermieter war beruhigt, dass die Miete auch ankommt.

Nein, das darf sie nicht. Denn sie würde dafür bürgen, dass sie die Miete zahlt, falls Du das nicht kannst. Und das ihr ja wohl leider nicht möglich. Versuche mit dem Vermieter eine andere Lösung zu finden. Vielleicht kann jemand anderes bürgen?

Mit was möchte deine Mutter denn beim Vermieter bürgen ?

Ihre Bürgschaft bringt da gar nichts,wenn sie kein regelmäßiges Erwerbseinkommen hat,was auch über dem Pfändungsschutz liegt.

Der Vermieter möchte dann aktuelle Einkommensnachweise sehen.

Die Frage ist da wohl eher, ob der Vermieter unter den Bedingungen tatsächlich eine Bürgschaft von ihr akzeptieren würde... Wo nichts ist, kann er auch nichts holen...

"Dürfen" tut sie das schon, es liegt nur im Ermessen des Vermieters, ob er deine Mutter als Bürgin akzeptiert. Sie muss eine Bürgschaft ausfüllen, wo ihr Einkommen etc. drin stehen und dann schaut der Vermieter sich das an und entscheidet.