darf mein vermieter mir verbieten mein wäsche in der wohnung zu trocknen(aufzuhängen)?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Nein, darf er nicht! 67%
ja, darf er! 33%
Es gibt keine Regelung dafür! 0%
Wenn es im Mietvertrag drinne steht dann is das so! 0%

9 Antworten

Das Wäschetrocknenverbot ist unwirksam. Wäsche trocknen n der Wohnung ist vertragsgemäß. Der Mieter muss lediglich auf ausreichende Lüftung zur Schimmelvermeidung achten.

Der Vermieter kann dir das nicht verbieten. In normalen Mengen gehört Wäsche aufhängen zum vertragsgemäßem Gebrauch. Es gibt dazu mehrere Gerichtsurteile, z.b. LG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2008, Az.: 21 T 38/08

Es kommt ja auch noch dazu, dass es keinen Trockenraum gibt, in dem man die Wäche auch im Winter aufhängen kann. Das würde vor Gericht durchaus gegen den Vermeiter sprechen. Also wo soll man dann aufhängen.

Dennoch musst du beim Wäsche Aufhängen auf jeden Fall auf ausreichende Belüftung sorgen, auch im Winter, sodass die Feuchtigkeit abziehen kann. Sollte es zu Schimmel Schäden kommen, die auf schlechte Belüftung zurück zu führen sind, könntest du dafür haftbar gemacht werden.

Naja wenn du deinem Zimmer immer das Fenster auf hast zum lüften dürfte das glaub kein Problem sein.

ja, darf er!

Ja darf er du zerstörst das Mietobjekt so.

Nein, darf er nicht!

Du darfst deine Wäsche in der Wohnung trocknen. Wenn was anderes in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht, kannst du das ignorieren, weil es nichtig ist.

Erstinfo hier: http://www.mieterbund.de/index.php?id=597

pisanius  01.09.2017, 00:54

Aber wie immer im Leben geht es um die Verhältnismäßigkeit. Wenn du sechzehn Flokati-Teppiche der Größe 2x2m, die pitschnass aufgehängt werden müssen, in der Wohnung trocknest und Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel entstehen, ist das natürlich kein vertragsgemäßer Gebrauch der Mietsache mehr.
Deine aufregende Unterwäsche, Handtücher und Windeln vom Zwerg auf dem Ständer zu trocknen, kann und darf dir niemand verbieten.