Darf mein Chef mich heimlich beim arbeiten Filmen?
Ich arbeite in nem Restaurant ich mache da sauber und habe von Kollegen munkel gehört das sie ne Kamera gefunden haben. Ich hab dann einfach heute mal nachgesehn und so getan als ob ich da putzen muss.. die ist oben einer wand eingelassen hinter nem kleinen loch.. Es wurde nie ein wort darüber verloren dass gefilmt wird es wird zwar der tresenbereich gefilmt aber da steht keine kasse nur das telefon und kartenlesegerät..den hinteren teil des restaurants müsste die kamera mit drauf haben.. Ich hab mich rchtig aufgeregt der kann mich doch nich einfach beim putzen filmen?Oo war dann auch so dreist und hab nen foto dirket vor der kamera gemacht..Wenn er mich jetzt drauf anspricht hab ich dann das recht zu sagen sie dürfen mich gar nich filmen und andere kollegen?
11 Antworten
Dein Chef darf Dich nicht heimlich filmen. Darüber hinaus ist filmen am Arbeitsplatz kein Eingriff in die Privatsphäre, Du arbeitest da, das ist nicht privat. Wenn er Verdacht hat, dass z.B. gestohlen wird, kann ein Arbeitgeber mit Zustimmung eines Betriebsrates, filmen. Einen Betriebsrat wird es aber bei Euch nicht geben. Er ann auch filmen, wenn es schon mal Sicherheitsprobleme gab mit der Kundschaft. Ein seriöser Arbeitgeber teilt seinen Mitarbeitern mit, wo gefilmt wird. Noch was: Ob Du wegen des Fotos Ärger bekommst, steht - trotz anderer Kommentare - auf einem ganz anderen Blatt. Was wenn Dein Chef Dich kündigt? Hat er genug Arbeitnehmer, damit das Kündigungsschutzgesetz gilt? Bist Du lange genug dabei? Hast Du den Mumm vor Gericht zu ziehen? Usw....
TOP-Antwort - Recht haben und Recht bekommen sind die zwei Seiten der Medaille
Nein das darf er nicht!!! Wenn der Verdacht von Diebstahl etc. besteht, muß er das von einer Behörde kontrollieren lassen.
Kartenlesegerät? Frage bei der Polizei nach!!!
Moin,
wenn du da schon geputzt hast, häteste auch gleich die Kamera mit "wegputzen" (wegmachen) können, oder irgendwas davor machen, wie Klebeband, Farbe usw.
Gut also kann ich dafür dass ich nen Foto direkt von der Kamera gemacht habe keinen Ärger bekommen?ZUmal meine kolegin hatte auch schonmal was vor das loch gemacht und das hat wieder wieder jemand weg gemacht -.-
Es ist zulässig, Arbeitnehmer zu überwachen, um Fehlverhalten zu verhindern oder zu entdecken (Griff in die Kasse uä.). Aber es muss vorab darauf hingewiesen werden. M.E. auch durch einen Passus im Arbeitsvertrag.
Gibt es keinen solchen Hinweis, ist Dein Persönlichkeitsrecht verletzt. Du kannst 1) die Entfernung der Kamera verlangen und 2) ggf. auch Schadenersatz oder Schmerzensgeld. Wäre ein Fall für einen Anwalt.