darf man vergessene kosten von den nebekosten aufs nächste Jahr einfach drauf schlagen?

5 Antworten

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Klares NEIN, vergessene Nebenkosten können in der nächsten Abrechnung nicht umgelegt werden. Der Vermieter darf nur berechnen, was im ABRECHNUNGZEITRAUM angefallen ist. Der Abrechnungszeitraum darf auch nicht beliebig verändert werden und die Dauer eines Jahres nicht übersteigen. Nach Ende des Abrechnungszeitraums hat die Abrechnung innerhalb des Folgejahres vorzuliegen, ansonsten braucht der Mieter eine Nachzahlung nicht mehr zu leisten. Ausnahmsweise darf der Vermieter allerdings diesen Vorlagezeitraum von einem Jahr überschreiten, wenn er selbst die Verzögerung nicht schuld ist (weil z. B. die Heizkostenabrechnung von dem Abrechnungsdienst nicht herbei kam). Bei eigenem Verschulden, also vergessener Umlage der Abfallgebühren oder Teilen davon, besteht eine Korrekturmöglichkeit nicht. Ein Vermieter darf nach Ablauf der gesetzlichen Frist von zwölf Monaten keine höhere Nebenkostenabrechnung nachreichen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) laut einem veröffentlichten Urteil entschieden. (AZ: VIII ZR 115/04)

Nein, und die Nebenkosten 2007 sind eigentlich Ende 2008 auch schon verjährt. Aber da die Abrechnung noch im Dezember gekommen ist, mußt Du sie auf alle Fälle zahlen (also die von 2007), gegen den Rest solltest Du Widerspruch einlegen und Dich beim Mieterbund beraten lassen.

mineiro  05.08.2009, 21:06

Sie hat doch die Nebenkostenabrechnung 2007 im Dezember 2008 bekommen - da ist noch nichts verjährt!

mineiro  05.08.2009, 21:07

Jetzt hast du noch nachträglich was dazu geschrieben - damit hat sich meine Antwort erübrigt!

ErsterSchnee  05.08.2009, 21:11
@mineiro

Ja, habe ich beim nochmaligen Lesen der Frage auch festgestellt... War etwas schnell mit der Antwort!

Also sicher bin ich mir nicht aber ich denke mal nicht ist ja ihr problem warst du schon mal beim anwalt um mal nachzufragen? oder es gibt auch den so genannenten mieterbund vieleicht können die dir ja weiterhelfen

huChan 
Fragesteller
 05.08.2009, 21:11

habe mich noch nicht wegen einem mieterbund schlau gemacht.ist vielleicht ne blöde frage,aber muss man da nicht mitglied sein? hab auch schon an nem anwalt gedacht, aber den muss ich ja dann auch bezahlen, dann kann ich auch gleich die 240 € an die Baugesellschaft zahlen. weiß nicht wie viel ein awalt für sowas nimmt. war noch nie bei einem...

lslya  05.08.2009, 21:14
@huChan

Dann geh zur Verbraucherzentrale oder ruf dort an das kostet meist nicht mehr als nen zehner

huChan 
Fragesteller
 05.08.2009, 21:19
@lslya

da hab ich auch schon dran gedacht, nur blöd, dass man dafür n termin braucht und ich soll das geld eigentlich schon heute bezahlen.tja...

Schneehase1988  06.08.2009, 19:14
@huChan

na erlich gesagt hättest du dir da eher gedanken machen sollen und sowas nicht auf die lange bank schieben

Wende dich mal an den Mieterschutzverein, mir ist aber was von zweijahresfrist im Kopf!

nein, daß geht nicht. Nur kosten von 2007 sind umlagefähig - auf keinen Fall die für 2006. Wehrt euch.