Darf man sich als Privatperson/Verein Verkehrsschilder kaufen?

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Hallo August!

Das ist eine sehr typische Situation um Plätze freizuhalten und Ärger verursacht. Sei es für eine Veranstaltung oder für einen Umzug. Jeder darf natürlich Straßenverkehrsschilder besitzen, soweit er sie denn ordnungsgemäß erworben hat; darf sie nach seinem Gutdünken auf seinem Privatgrund aufstellen, wie ihm beliebt, jedoch nicht im öffentl. Verkehrsraum. Das ist nicht erlaubt. Jeder darf auf einer solch privat reservierten Fläche im öffentlichen Raum parken. Die Schilder darf man ignorieren. Der Verein hätte - und das ist wahrscheinlich der Punkt - gegen Gebühr eine Beschilderung beantragen können. Um deren Beschilderung brauchen Sie sich nicht zu scheren und können dort seelenruhig parken. Andersherum gibt es aber auch Situationen, wo Sie den Anweisungen von solchen Privatpersonen folgen müssen. Ein Beispiel: die Ampelanlage für einen Fußgängerüberweg ist ausgefallen. Schüler frequentieren diesen Überweg regelmässig. Es besteht eine latente Gefahr. Hier dürfen Sie als Privatperson sogar den Verkehr regeln bis zum Eintreffen der Polizei, die Sie vorher veständigt haben sollten. Gruß Navvie

espressionant  13.09.2010, 21:46

diese Antwort ist nicht ganz richtig. Der Verein hat wahrscheinlich die Genehmigung beantragt und bekommen. Das Aufstellen kann er dann komplett selbst erledigen und Falschparker auch kostenpflichtig abschleppen lassen. Solange das Schild der Rechtsnorm genügt ist es dann auch gültig

siggibayr  14.09.2010, 10:16

"Um deren Beschilderung brauchen Sie sich nicht zu scheren" Diese Aussage ist schlicht falsch! Aufstellte Verkehrszeichen sind grundsätzlich zu beachten! Der Verkehrsteilnehmer kann nämlich nicht erkennen, ob die Schilder von der Verwaltungsbehörde angeordnet bzw. von einer nicht berechtigten Person aufgestellt wurden. Verkehrszeichen sind Verwaltungsakte. Lediglich ein Verstoß gegen dieses unberechtigte Zeichen kann nicht geahndet werden. "Hier dürfen Sie als Privatperson sogar den Verkehr regeln" Auch diese Aussage ist absolut falsch !! Verkehrsregelung ist eine hoheitliche Tätigkeit i.S.d. StVO. Diese hoheitliche Tätigkeit obliegt kraft Gesetz der Polizei. Was der Bürger machen kann, ist lediglich, die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Das Gleiche passiert auch bei Brauchtumsveranstaltungen, bei denen die Feuerwehr eingesetzt wird. Die Feuerwehr sperrt dann zwar Straßen, regelt aber nicht den Verkehr. Wer gegen die Weisung eines Feuermannes verstößt, begeht keine Verfehlung im Sinne des Straßenverkehrsrechts. Der Feuermann ist quasi Sicherungsposten, aber niemals Verkehrsregler.

Navvie  29.07.2011, 21:48
@siggibayr

Diese Auffassung vermag ich nicht zu teilen. Eine auf Pappe aufgemalte Parkverbotszone am Straßenrand - um die es auch meist geht - ist der hoffentlich geschulte Verkehrsteilnehmer schon in der Lage von einem amtlich aufgestellten Schild zu unterscheiden. Verkehrsschilder haben für amtliche Zwecke einer bestimmten Norm zu genügen. Wer die Aufstellung solcher Schilder im öffentl. Raum genehmigt bekommt, bekommt auch die der Norm entsprechenden Schilder.

"Hier dürfen Sie als Privatperson sogar den Verkehr regeln" Auch diese Aussage ist absolut falsch !!< Das bestreite ich teilweise. Sie haben natürlich insoweit recht, siggibayr, als das bei Kreuzungen kein Bedarf besteht, weil in aller Regel nach Ausfall der Lichtzeichenanlage die Beschilderung die Verkehrsregelung übernimmt. In diesem hypothetischen Fall ging es jedoch nicht um eine Kreuzung, sondern um einen kreuzenden Fußgängerüberweg, hauptsächlich frequentiert von Kindern. Vielleicht ging das aus meiner Schilderung nicht so deutlich hervor; es geht in dem hypothetischen Fall also um eine sog. Schülerlotsentätigkeit, wenn Ihnen das besser gefällt. Und ich bin sicher, dass auch ein Feuerwehrmann das darf, weil es ein sog. "Jedermann-Recht" ist. Die Frage ist allerdings, inwieweit man sich - ob Feuerwehrmann oder nicht - je nach Verkehrsaufkommen bereit erklärt, das Recht als körperlich größerer und besser sichtbarer Posten auf dem Überweg wahrzunehmen. Verstehen Sie was ich meine, siggibayr?

Kaufen ja aber nicht auf öffentlichem Grund aufstellen. Für die Verkehrsleitung und das Aufstellen von Schildern ist nur die Gemeinde zuständig und berechtigt. Man kann sich Verkehrsschilder kaufen soviel man will, aber sie nur auf privatem Grund aufstellen.

Nein, darfst du nicht. Das ist Angelegenheit der Gemeinde und nur wenn du ein Anliegen hast, wie z.B. ein Fest o.ä., dann kann beschlossen werden, entsprechende Maßnahmen, wie zusätzliche Verkehrsschilder, zu ergreifen. Die darfst du dann natürlich auch selbst aufstellen, vorausgesetzt die Genehmigung liegt hierfür vor.

Da die im Gesetz festgelegten Verkehrsschilder mit Geboten Hoheitsakte darstellen, können diese neben der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde (hängt von der Klassifizierung der Straße ab, hier wohl Gemeinde)nur noch von sog. Beliehenen (also dazu durch Rechtsakt Ermächtigten) aufgestellt werden. Typischer Fall sind Straßenbauunternehmen. Am besten also bei der Gemeinde nachfragen, ob hier eine Beleihung vorliegt. "Besitzen" kann jeder Privatmann solche Schilder.

Doch die Stadt schickt dafür Leute raus das muss sie sogar da es sich um eine Verkehrsrechtliche Anordnung handelt.