Darf man sein eigenes haus niederbrennen?

14 Antworten

Der § 306a des StGB lautet:

Schwere Brandstiftung

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

1.ein Gebäude, ein Schiff, eine Hütte oder eine andere Räumlichkeit, die der Wohnung von Menschen dient,......

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört.

https://dejure.org/gesetze/StGB/306a.html

Im Gegensatz zum § 306 https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html wird hier nicht in von fremden Gebäuden gesprochen. Weitete gesetzliche Regelung wie das BImSchG lasse ich hier mal außen vor, da der Sachverhalt als solcher klar sein sollte.

Zu Zeten wo 6 Jahre alte Autos nichtmehr in innenstäte rein dürfen wegen dem Dreck willst du ein ganzes Haus niederfackeln?

Also angenommen der Tatsache das du eine Gefährdung der Natur ausschlieen kannst, das Haus wirklich schön alleine Steht nichts anderes anzünden kann, es einzig und allein dir gehört würde rechtlich eigentlich nichts gegen Sprechen.

Aaaaaaaber.... irgend einen Waldameisenhaufen den das beeinträchtigt findet sich bestimmt irgendwo und damit ist die Sache verboten.

Nein - so einfach ist es nicht.

Bei jedem Hausbrand muss die Feuerwehr ausrücken und den Brand löschen.

Die Kosten musst du dann übernehmen.

Außerdem, kann durch Funkenflug auch ein größerer Schaden an den anliegenden Grundstücken, Wald, Felder usw. entstehen und somit würde man dich dann belangen bezüglich Brandstiftung.

https://dejure.org/gesetze/StGB/306.html

Einfacher wäre es ein Abbruchunternehmen zu suchen, das das Haus abreißt und die Steine usw. entsorgt.

AuroraAlpha  24.01.2019, 14:01

§ 306a StGB ist die hier treffendere Hausnummer, aber ansonsten richtig ;)

Unterfranke61  24.01.2019, 14:03
@AuroraAlpha

Sehe ich jetzt nicht so.

Ich gehe bei der Frage davon aus, dass das Haus ihm gehört und er alleine darin wohnt.

AuroraAlpha  24.01.2019, 14:06
@Unterfranke61
Ich gehe bei der Frage davon aus, dass das Haus ihm gehört und er alleine darin wohnt.

Genau - § 306 bezieht sich aber ausschließlich auf fremde Gebäude.

Unterfranke61  24.01.2019, 14:13
@AuroraAlpha

Dann hast du meine Antwort wohl nicht verstanden:

§ 306 bezieht sich aber auf fremde Grundstücke, Wälder, Felder usw.

(1) Wer fremde

5. Wälder, Heiden oder Moore oder

6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

AuroraAlpha  24.01.2019, 14:15
@Unterfranke61

Dann haben wir da in der Tat aneinander vorbeigeredet.

Aber m.E. ist es doch sinniger, den FS auf seine definitive Strafbarkeit nach § 306a StGB aufmerksam zu machen als auf den Umstand, dass er sich möglicherweise auch nach § 306 StGB strafbar macht.

Unterfranke61  24.01.2019, 14:18
@AuroraAlpha

Es stellt sich nur die Frage, wenn durch eine Fahrlässigkeit sein eigenes Haus abbrennt und kein anderer geschädigt wird, ob er sich dadurch überhaupt strafbar gemacht hat?

Denn solche Fälle passieren doch in unserer Zeit sehr oft und von einem Strafverfahren gegen den Hauseigentümer habe ich noch nie etwas gelesen.

AuroraAlpha  24.01.2019, 14:38
@Unterfranke61
Es stellt sich nur die Frage, wenn durch eine Fahrlässigkeit sein eigenes Haus abbrennt [...]

§ 306d stellt auch die fahrlässige Brandstiftung am eigenen Haus unter Strafe (wobei der FS ja wohl schon vorsätzlich fackeln will).

[...] und kein anderer geschädigt wird, ob er sich dadurch überhaupt strafbar gemacht hat?

Der teleologischen Reduktion hat der BGH regelmäßig einen Riegel vorgeschoben: "Jedenfalls bei einem auf einen Blick nicht übersehbaren Gebäude ist regelmäßig der Einwand des Täters bedeutungslos, er habe sich vor der Tat vergewissert, daß sich niemand sonst in dem Gebäude aufhalte."
- BGH, Urteil vom 24. 4. 1975 - 4 StR 120/75

Denn solche Fälle passieren doch in unserer Zeit sehr oft und von einem Strafverfahren gegen den Hauseigentümer habe ich noch nie etwas gelesen.

Ist einem guten Freund von mir auch mal in ähnlicher Form passiert und der hatte dann erstmal ein Ermittlungsverfahren der StA am Laufen - wurde dann aber letztlich eingestellt.

Komisch... Du bist schon der Zweite, der innerhalb der letzten 5 Wochen diese Frage hier gestellt hat... also:

Nein, Du darfst Dein Haus NICHT anzünden... auch dann nicht, wenn es Dir selbst gehört, es "frei" steht und sich niemand dort drin befindet.

Anders als ein Feuerkorb oder Gartenfeuer kann man einen Gebäudebrand nicht mehr (ohne Feuerwehr) kontrollieren. Es könnte sich also ausbreiten, z.B. durch Funkenflug, Strahlungshitze usw.

Auf der anderen Seite besteht so ein Haus aus einer ganzen Reihe von Materialien, die beim Verbrennen giftige Stoffe freisetzen und damit dann Menschen und Umwelt gefährden. Nicht ohne Grund gibt es in Deutschland Abfallgesetze.

So gesehen wird auf jeden Fall irgendjemand die Feuerwehr rufen und diese wird dann auch - ob Du es nun möchtest oder nicht - die Löscharbeiten einleiten.

Da es sich um vorsätzliche Brandstiftung handelt, wirst Du den Einsatz dann auch bezahlen müssen. Den und eine nicht unerhebliche Strafe wegen Brandstiftung, illegaler Abfallentsorgung, Umweltdelikten usw.

Wenn dadurch niemand gefährdet wird, zerstört man ja nur sein eigenes Hab und Gut.

Das sieht natürlich schon anders aus, wenn dieses Haus noch finanziert ist.

Nicht zu vergessen gibt es Immissionsschutzgesetze. Und Anschließend hast du für 100.000 € Sondermüll zu entsorgen.

26Sammy112  24.01.2019, 15:57
Wenn dadurch niemand gefährdet wird...

Und genau das ist der Knackpunkt: Einen Brand in dieser Größenordnung (Haus/Gebäude) ohne Gefährdung gibt es schlichtweg nicht. Ein brennendes Haus kann sich ohne entsprechende Vorkehrungen (ausgebildetes Personal, Schutzkleidung, ausreichend Wasser, Schläuche und Strahlrohre, ...) unkontrolliert ausbreiten. Menschen, Tiere und Umwelt sind zudem nicht nur direkt durch eine Brandausbreitung gefährdet, sondern auch durch Rauchgase und beim Brand freigesetzte Giftstoffe.