Darf man in Deutschland auf offener Straße Alkohol trinken?

11 Antworten

Ja, man darf grundsätzlich in der Öffentlichkeit außerhalb gastronomischer Einrichtungen Alkohol zu sich nehmen.

Einschränkungen legen Gemeinde und Kommunen bzw. Organe fest, die für ein bestimmtes Gebiet verantwortlich sind.

Entscheidend ist hierbei die öffentliche Ordnung. Eine Gemeinde kann hierzu Verordnungen erlassen und den Alkoholkonsum unter bestimmten Voraussetzungen an bestimmten Örtlichkeiten (ggf. zu bestimmten Zeiten) verbieten.

Nein, darf man eigentlich nicht, kann aber sein, dass man es ab 22oder 24 Uhr wieder darf, weil dann keine Kinder mehr auf der Straße sind (sein sollten), und das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit ist ja eig. eingeführt worden, um Kinder nicht zum frühzeitigen Alkoholgenuss zu motivieren.

helmutgerke  08.06.2011, 22:45

wo steht das?"Ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit" wurde eigens ja eingeführt - von welchem Land ist die Rede?

SweeTAtAkatsuki  10.06.2011, 02:04
@helmutgerke

Deutschland. Oder zumindest Bayern... Jedenfalls ist es vor einiger Zeit mal in allen Zeitungen gestanden, und im Radio wurde auch darüber berichtet. Und stehen dürfte das wohl in irgendeinem Gesetzbuch... vermutlich im Jugendschutzgesetz...

SweeTAtAkatsuki  10.06.2011, 02:19
@SweeTAtAkatsuki

Habe gerade einen anderen Kommentar gelesen, es könnte sein, dass Bayern so eine "alkoholfreie Zone" ist... Oder zumindest größere Teile davon... Aber eig. hat es doch geheissen, dass ab Juni/Juli 2010 in ganz DE Alkoholverbot in der Öffentlichkeit herrscht. Es werden aber oft Ausnahmen gemacht, wie z.B. Oktoberfest, oder andere Volksfeste, Dulten u.ä., sonst würden ja die Bierzelte pleite gehen... Aber mit "Öffentlichkeit" ist ja eig. im Park oder auf der Straße oder sowas gemeint. In Lokalen darf man natürlich noch Alkohol zu sich nehmen...

ist verschieden. Auf öffentlichen Plätzen ist dies verboten. Dies ist zumindest in Bayern so. Ich warte zB auf den Bus, kaufe mir am Kiosk eine Flasche Bier. Darf ich nicht, dafür bekomm ich erstmals eine Abmahnung, danach kostet es 30.-€. Lustigerweise gilt das nur, wenn ich an einem Ort stehen bleibe, trinke ich die Flasche im laufen leer, ist das in Ordnung, ich darf mich beim austrinken aber nicht dauerhaft an einem Ort befinden. Klingt bescheuert, ist aber so

frugivore  09.06.2011, 05:20

... besonders im September und Oktober ist auf der Theresienwiese (ein öffentlicher Platz in München) das verkonsumieren von Bier (sprich Alkohol) grundsätzlich und bei Strafe verboten. Ein jeder Besucher der Wiesn (Oktoberfest) der sich eine Maß Bier bestellt und trinkt wird von der Wiesnpolizei ermahnt und bei der weiteren Maß Bier muß er aufs Polizeirevier und nach den Angaben seiner Personalien muß er 30 Euro in bar bezahlen. @assimueller, so und nicht anders ist es und es weht nach Deiner Antwort ein Hauch von "Karl Valentin" durch unsere schöne Münchner Luft. Na denn Prost :-)))

assimueller  11.06.2011, 13:41
@frugivore

Die Luft weht auch durch Nürnberg, so ist es nun mal, ‹(•¿•)›

Hi,

Ab heute: totales Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Jetzt ist es amtlich. Wer auf deutschen Straßen Alkohol konsumiert, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen. Der Bundestag verabschiedete in einer geheimen Nacht- und Nebelaktion ein Gesetz gegen den Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit. Das „Booze Law“, wie es von den Insidern genannt wird, ist ein so genanntes Lawinengesetz, das heißt, es kann vom Bundestag im Geheimen beschlossen werden und dann in einer Blitzaktion Gültigkeit erlangen. Das Gesetz tritt diesen Donnerstag in Kraft.

Wer mit einem Bier in der Öffentlichkeit erwischt wird, soll künftig blechen. Amelie Hellriegel-Hartenbach, Sonderbeauftragte vom Bundesjustizministerium, spricht von 20€, bei hochprozentigeren Getränken können es sogar bis zu 50€ werden. „Wir können uns sogar eine Alkoholsünderkartei vorstellen“, so die toughe Abstinenzlerin. Sie hatte mit dem Gesetzentwurf den Stein ins Rollen gebracht.

„Parties ohne Alkohol, wo bleibt da der Spaß?“, lamentiert eine 14-Jährige. Allerdings nicht wirklich gerechtfertigt. In privaten Räumen ist der Alkoholkonsum nach wie vor erlaubt. Während deutsche Jugendliche den Tränen nah sind, angesichts der Tatsache, sich das Leben und das andere Geschlecht nicht mehr uneingeschränkt schön trinken zu können, finden sich zahlreiche positive Stimmen in der Politik.

April, April****

wenn Du mehr wissen willst siehe Link

Pifendeckel  08.06.2011, 22:51

Link geht nicht

das ist nicht allgemeingültig geregelt, sondern ist sache der kommunalen aufsicht. dass touristische anziehungspunkte kein interesse an horden herumtorkelnder "flaschenträger" haben, ist wohl für alle anderen ausser der reeperbahn in hamburg selbstverständlich. wer sich in rüdesheim die rübe zuzieht, der sollte das natürlich in einem der örtlich gastronomiebetriebe tun. DANN ist das in ordnung.