Alkohol/Getränke selbstherstellen!?!

5 Antworten

Für den Eigengebrauch kannst du so viel rum experimentieren wie du willst. Nur nicht weiter verbreiten. Da gibts so viele behördliche Auflagen das dir der Spaß daran vergeht.

Wenn du etwas herstellst und verkaufst, will der Staat etwas von dem Gewinn, in Form von Steuern ab haben. Denn dann führst du ein Gewerbe aus. Wenn du Alkohol selbst herstellst musst du das vorher anmelden und genehmigen lassen. Dann wird Bandwein -Steuer fällig. Zum Eigenbedarf darf das Brenngefäß nur 0,5 Liter fassen. Die Gesetze in Deutschland sind da wesentlich rigoroser wie z.B. in Österreich. Wo man wesentlich mehr zum Eigenverbrauch herstellen darf.

Hallo cruiser23 !

Ohne den - wie du es nennst "Behördlichen Krimskrams" darfst du auf Legale Art keine Alkoholischen Getränke herstellen . Solltest du es aber trotzdem tun,wird - wenn deine "Schwarzbrennerei" auffliegt bekommst Ärger mit dem jeweiligen Zollamt bekommen , da deine Schnaps Brennerei angemeldet ist und du wahrscheinlich auch keine Branntwein/Schnapssteuer an das Finazamt gezahlt hast .

Bei einer Amtlichgemeldeten Brennerei wird die Destilleri samt Brennkessel vom Zoll verplompt und die hergestellte Menge an Schnaps durch eine geeichte und verplompte Messeinrichtung festgestellt so das die Möglichkeit "Nebenher" einige Liter an Schnaps für den "Eigenbedarf" Schwarz zu brennen unmöglich gemacht wird . Denn mit jedem Liter "Schwarzbrand" entgeht dem Fiskus die ansonsten fällige Brantweinsteuer .

Ich denke das ich dir nun die eventuellen Konsequenzen eines "Schwarzgebranten" Schnaps und des möglichen Zollvergehens und den Strafrechtlichen Folgen erklärt habe .

Du darfst für deinen Eigenverbrauch mischen, was du willst. Verkaufen darfst du's nur nicht.