Darf man bei einem Vollzeitstudium auch Vollzeit arbeiten? Kann ich das bei Steuererklärung angeben?
Hallo, ich hoffe mir kann jemand helfen... ich studiere ein Vollzeitstudium. Ein Semester davon habe ich letztes Jahr Vollzeit und somit auch voll sozialversicherungspflichtig gearbeitet, Jetzt möchte ich meine steuererklärung machen und frage mich ob ich da probleme bekommen könnte... ? Wenn ich das Studium während dieser Zeit verheimliche kann ich ja aber auch nicht die Kosten für das Semesterticket etc absetzten... Weiß jemand wie das rechtlich aussieht? Hat jemand Erfahrung damit?
Danke :)
2 Antworten
Hä?! Du kannst doch machen was du willst. Gib einfach beim FA alles an, was nötig ist. Die Studiengebühren kannst auch angeben!
Das gilt nur, wenn Du mit dem Status Werkstudent beschäftigt warst (SV-frei bis auf Rentenversicherung); wenn Du voll sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast, dann gelten diese Grenzen nicht.
Zudem hätte das FA damit nichts zu tun - das wäre eine Angelegenheit für die Sozialkassen - Du hättest dann auch als Werkstudent Steuern bezahlt und damit würde das FA es sowieso wissen.
@DerSchopenhauer
Da liegst Du falsch. Wer im Semester (nicht in den Ferien) über 20 Stunden arbeitet, verliert den Studentenstatus, also die Möglichkeit zur Studentischen Krankenversicherung udn alle anderen Ansprüche, die mit dem Studentenstatus verbinden sind.
Danke wfwbinder
was bedeuted das bezüglich meiner Frage? kann ich dann nachträglich doch Probleme bekommen?
@ wfwbinder
Du hast Recht aber die Fragestellerin hat ja angegeben, daß sie VOLL sozialversicherungspflichtig beschäftigt war - ich schließe daraus, das der Status Werkstudent nicht in Anspruch genommen wurde...
Genau.Also die zeit des Jahres die ich als werkstudent gearbeitet habe, waren es auch nur die 20 std. Dann habe ich aber auch ein paar Monate vollzeitarbeit gearbeitet und habe zwar alle abgaben bezahlt wie RV, SV, KV usw aber ich war ja trotzdem immatrikuliert und habe das Studenten ticket genutzt. Kann das keine negativen konsequenzen haben?
@ Binder. Das ist zwar richtig, hat aber mit der Frage nix zu tun.
Also die zeit des Jahres die ich als werkstudent gearbeitet habe, waren es auch nur die 20 std. Dann habe ich aber auch ein paar Monate vollzeitarbeit gearbeitet und habe zwar alle abgaben bezahlt wie RV, SV, KV usw aber ich war ja trotzdem immatrikuliert und habe das Studenten ticket genutzt. Kann das keine negativen konsequenzen haben?
Nein!
Ok Danke
mmh hab mir alles durchgelesen aber bin ehrlich gesagt bezüglich meiner frage auch nicht schlauer
danke aber bist du dir da sicher? ich habe bedenken... als student darf man ja nur 20 std pro woche und nicht 40 std pro woche arbeiten...