Darf man als potientieller Mieter den Vermieter wirklich anlügen?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich sage mal -------> wo kein Kläger, da kein Richter!

Es hängt mMn stark davon ab, ob der Vermieter das rausfindet & wie er das dann bewertet... ich persönlich muss ehrlich sagen, dass ich sowas als Indiz dafür ansehen würde, die etwaige Wohnung jemandem eben nicht zu geben, wenn er schon bei der Besichtigung lügt. Ich würde mir da Gedanken machen: Hier lügt er was wegen dem Beruf vor & was ist dann die nächste Lüge?! 

Ich bin einfach für Ehrlichkeit!

Habe es letztes Jahr mal erlebt, als in dem 9-Familienhaus in dem ich wohne eine Wohnung frei war. Einmal war ein Interessent da, der einen falschen Wohnort angab. Die Baugenossenschaft bekam das raus & wie ich hinterher von einem der Chefs dort erfuhr (wir kennen uns gut; ich bin nebenher Hausmeister in diesem Haus), wurde exakt das als Grund dafür genommen, diesen Mann da nicht zu nehmen. Aus dem Argument, das auch ich nannte.

Solange es einem Vermieter allerdings unwichtig ist bzw. er garnicht erst nachforscht, ist es sicher nicht ganz verboten.. aber einfach unehrlich!

In dem Fall nicht. Denn man muss zulässige Fragen, etwa die nach seinem Einkünften, wahrheitsgemäß beantworten. Sich mit Angabe als Pilot oder Arzt mit vermutet guten Einkünften eine Wohnung zu erschleichen, wäre arglistig und berechtigt zur Anfechtung des Mietvertrages.

Unzulässige Fragen, n. h. M. der Gerichte etwa

  • persönliche Fragen nach beispielsweise der Familienplanung (bestehende oder geplante Schwangerschaft) oder danach, ob in Zukunft Kinder in die Wohnung einziehen werden
  • Fragen nach Mitgliedschaften in Parteien, im Mieterverein (siehe: AG Wiesbaden WM 92, 597) oder in einer Gewerkschaft.
  • Frage nach dem Bestehen einer Rechtsschutzversicherung.
  • Fragen nach der Person des vorherigen Vermieters (siehe: LG Berlin, Urteil vom 7.6.1993, Az: 62 S 85/93).
  • Fragen nach Nationalität oder ethnischer Zugehörigkeit.
  • Fragen zur Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, sofern der Vermieter nicht seinerseits eine Religionsgemeinschaft repräsentiert (Beispiel: katholische Kirche als Vermieter).
  • Fragen nach Hobbies oder Musikgeschmack.
  • Fragen nach bestehenden Krankheiten oder Behinderungen.
  • Frage nach Vorstrafen oder einem anhängigen Ermittlungsverfahren (siehe: AG Hamburg WM 1992, 598).
  • Fragen zur Offenlegung von Einnahmen und Verbindlichkeiten im Detail (siehe: AG Rendsburg, WM 1990, 508).
  • Fragen nach den Einkommensverhältnissen von Angehörigen, sofern diese nicht ebenfalls Mieter sind oder auf andere Art (z. B. durch eine Mietbürgschaft) in Verbindung zum Mietvertrag stehen.

darf man hingegen bewußt wahrheitswidrig beantworten.

Ich würde davon abraten.

Ein neuer Mietvertrag basiert ja auf Vertrauen, und das sollte man sich nicht gleich am Anfang vermasseln.

Du würdest es ja auch nicht schätzen, wenn dein Vermieter dir Sachen rund um die Wohnung verheimlicht, oder falsch darstellt.

Meiner Erfahrung nach verlangt der Vermieter immer die letzten Abrechnungen. Da kann mans am Gehalt ja oft sehen . 

Torrnado 
Fragesteller
 16.06.2016, 22:24

nicht immer !

Kimoki  16.06.2016, 22:28
@Torrnado

Privat, wo man sich kennt wahrscheinlich nicht. Aber die Regel ist Gehaltsnachweis und meistens Schufaauskunft.

Ich würde gleich mit offenen Karten spielen. Wenn man das Mietverhältnis gleich zu Anfang mit einer Lüge eröffnet, ist das Vertrauensverhältnis von Anfang an zerrüttet.