Darf man als Angestellter auch Rechnungen schreiben für andere Arbeiten?

8 Antworten

hol dir beim finanzamt eine steuernummer, dann ist es legal.

Eigentlich geht das nur als Freiberufler oder Selbständiger. Aber was das Finanzamt nicht weiß, macht es nicht heiß. Wenn du nicht damit hausieren gehst, wird man dich schon nicht erwischen. Ich würd das aber auch keinem Kollegen sagen, denn die könnten petzen. Am besten ist, der Chef gibt es dir in die Hand. Dann kannst du notfalls behaupten, er hätte dir das Geld geschenkt. Denn man darf einen anderen Menschen Geld steuerfrei schenken. Die Grenze selbst weiß ich nicht genau, aber es ist jedenfalls eine Menge.

Schokolinda  22.12.2009, 18:16

und wenn der kunde die rechnung bei der steuer einreicht als betriebskosten?

dodo25  22.12.2009, 18:18
@Schokolinda

Guter Einwand! Die Antwort war ziemlich kurz gedacht.

Clrainbow774  22.12.2009, 18:20
@Schokolinda

Dann geht es natürlich nicht. Aber die Fragestellerin schreibt doch "jetzt ab ich da ein Angebot bekommen und soll dann nach Abschluss eine Rechnung schreiben, darf ich das, auch wenn ich nicht Freiberufler bin und nicht selbständig?" Entweder sie meldet ein Gewerbe an und versteuert dies, dann kann der Arbeitgeber die Rechnung beim Finanzamt einreichen oder der Arbeitgeber verzichtet drauf, die Rechnung beim Finanzamt einzureichen und sie spart sich die Steuer. Ist ja wohl ganz klar. Es kommt auf das Arrangement an, dass sie mit ihrem Chef trifft.

Dürfen darfst Du das schon , die Frage ist nur wie das steuer- und SV-rechtlich zu beurteilen ist.
Wenn Du eine Rechnung schreiben sollst, geht der andere davon aus, daß Du
selbständig oder
freiberuflich tätig bist.
Ob das zutrifft, oder ob Du dann ein
"Scheinselbständiger" oder eine
"arbeitnehmerähnliche Person" bist, oder einfach ein
zweites Arbeitsverhältnis, oder eine
"geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung" hast,
kann man ohne nähere Angaben unmöglich beurteilen.

Puuh, Punkt Nummer 1 , du hast keine Steuernummer, und kannst damit die Mehrwertsteuer nicht ausweisen, wenn dein Chef dir erlaubt, in seinem Namen ene Rechnung zu schreiben, würde ich das mal mit seinem Steuerbüro abklären.(lassen)

Natürlich. Wenn das mit dem Chef so vereinbart ist und Du das alles ordnungsgemäß versteuerst und verbeitragst, dann spricht da nichts dagegen. Günstiger könnte es allerdings sein, wenn Dir der AG für diese Arbeiten z.B. eine Leistungsprämie zahlt.