Darf ich mein eigen verdientes Geld ausgeben (14)?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

JA 50%
Nein 50%
Nein, Aber unfair von den Eltern 0%

8 Antworten

JA

An sich darfst du es ausgeben...selbst wenn nicht, deine Eltern würden dich kaum anzeigen;)

Aber du solltest bedenken dass es deinen Eltern nicht gefallen wird wenn du's trotzdem kaufst

Versuch erstmal so gut wie möglich sie zu überreden:)

MrSummonXD 
Fragesteller
 24.01.2017, 21:45

hätte ich sowieso gemacht, wollte nur wissen ob ich im recht bin ;)

RustyRambo  24.01.2017, 21:48

...ein Kaufvertrag gehört zum Zivilrecht. Das hat nichts mit "anzeigen" zu tun.

XBreaker18  24.01.2017, 21:55
@RustyRambo

...würde sein erarbeitetes Geld aus i.welchen Gründen auf das Konto des Vaters bspw. überwiesen werden und dann quasi ohne Einverständnis für Käufe auf dessen Namen genutzt werden dann würde es sich meines Wissens nach rein theoretisch um Identitätsdiebstahl handeln was sehr wohl zu Anzeigen führen kann..aber das ganze ist sehr überflüssig und unnötig uund unrealistisch hahah

Generell brauchst du die Einverständnis deiner Eltern wenn du etwas kaufen möchtest. Und es gibt auch eine Grenze mit 14 kannst du nur Artikel unter 100€ selber kaufen. Ansonsten schau dir mal dass Jugendgesetz an.

Nein

Nein.

Der Grund ist einfach: Du bist mit 14 Jahren beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Das hat zur Folge, dass du für alle Geschäfte, die für dich nicht nur einen rechtlichen Vorteil haben, die Einwilligung deiner Eltern brauchst (§ 107 BGB). Ein Geschäft ist dann nicht lediglich vorteilhaft für dich, wenn dir dadurch unmittelbar Pflichten entstehen - und das ist bei einem Kaufvertrag der Fall: Du bist dadurch verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen.

Zwar kannst du Geschäfte tätigen. Aber: Damit das Geschäft wirksam ist, brauchst du die Einwilligung deiner Eltern. Schließt du ohne die Einwilligung deiner Eltern einen Kaufvertrag ab, so ist dieser "schwebend unwirksam" (§ 108 BGB). Das bedeutet, die Wirksamkeit hängt davon ab, was deine Eltern jetzt machen: Wenn sie nachträglich ihre Einwilligung erklären, ist der Vertrag wirksam. Lehnen sie die Einwilligung ab, so ist der Vertrag unwirksam.

Deine Eltern erlauben dir nicht, dieses Lenkrad zu kaufen. Das bedeutet, dass sie ihre Einwilligung nicht erteilt haben und wohl auch nicht erteilen werden. Die Folge ist: Du kannst ohne sie keinen wirksamen Kaufvertrag abschließen. Kaufst du das Lenkrad dennoch, so können deine Eltern nachträglich sagen, dass sie nicht einwilligen. Dann muss der Vertrag sozusagen rückgängig gemacht werden.

Das alles ist unabhängig davon, wieviel das Lenkrad kostet und wieviel Geld dir zu Verfügung steht und woher du das Geld hast.

Jetzt werden vielleicht einige mit dem sogenannten Taschengeldparagraphen ankommen (§ 110 BGB). Das liegt daran, dass diese Vorschrift leider meistens falsch verstanden wird.

Der Taschengeldparagraph ist nur eine Vereinfachung, was die Einwilligung der Eltern angeht. Er besagt, dass beschränkt Geschäftsfähige wie du Verträge abschließen können mit dem Geld, was sie von ihren Eltern oder von Dritten mit der Zustimmung der Eltern entweder zur freien Verfügung oder zu einem bestimmten Zweck erhalten haben.

Also: § 110 BGB ist einfach nur eine Art "Generaleinwilligung", damit nicht jedes Geschäft, das ein Minderjähriger tätigt, davon abhängt, ob hinterher die Eltern einwilligen.

Aber: Die generelle Einwilligung der Eltern, mit dem eigenen Geld machen zu können, was man will, kann eingeschränkt werden. Das ist bei dir der Fall: Deine Eltern haben deutlich gemacht, dass dir das Geld nicht zur freien Verfügung steht, sondern dass gewisse Dinge nicht gekauft werden dürfen - unter anderem das Lenkrad.

Also: Auch der Taschengeldparagraph hilft dir nicht weiter.

FAZIT:

Du kannst leider nicht wirksam einen Kaufvertrag über das Lenkrad abschließen, wenn deine Eltern nicht doch noch einwilligen.

Das ist die Rechtslage; ob das von deinen Eltern unfair ist, will ich nicht beurteilen. Vielleicht schaffst du es ja noch, sie zu überzeugen.

MrSummonXD 
Fragesteller
 24.01.2017, 22:27

Respekt , sind sie Anwalt oder woher kennen sie sich so gut aus ?
Hätte das Lenkrad sowieso nicht ohne deren Erlaubnis gekauft.
Ich frag sogar wenn ich mir eine Packung Gummibären kaufe ;)
Aber vielen Dank für diese äußerst gute Information

Friedel1848  25.01.2017, 13:03
@MrSummonXD

Nein, ich bin kein Anwalt, sondern bisher nur Jura-Student.

Du kannst die Leute hier übrigens ruhig dutzen ;)

Du darfst dir kaufen was du willst deine Eltern haben allerdings das Recht es zurück zu geben da du nicht geschäftsfähig bist

Wenn du für 30 € dieses Lenkrad kaufen willst, was nichts ungewöhnliches (also der Gegenstand) ist für dein Alter, dann kannst du das auch tun.
Auch ohne Erlaubnis deiner Eltern.
Du bist ab 7 beschränkt geschäftsfähig, aber sowas kannst du schon alleine kaufen.

Friedel1848  24.01.2017, 22:19

Falsch.

SD2406  25.01.2017, 18:19

dann google mal ordentlich