Dürfen meine Eltern mir mein Konto wegnehmen?

10 Antworten

Sie können alles machen was du auch da mir machst. Allerdings kannst du sicher gegen das abheben deines verdienten Geldes vorgehen. Wenn dir egal ist, ob du Stress zuhause bekommst, zeig die einfach an. Oder such dir Hilfe beim Jugendamt.

Ich bin erst gerade über Deine Frage gestolpert. Und da hier einiger Unsinn steht will ich noch antworten. 

Zunächst mal: 

Deine Eltern erhalten für die Tatsache dass sie Dich geboren haben den weltweit dritthöchsten Steuerbetrag von der Gesellschaft. Sie erhalten Kindergeld so lange Deine Ausbildung noch nicht abgeschlossen ist und sie können je nach Einkommen steuerliche Freibeträge geltend machen. Darüber hinaus gibt es je nach Lebenssituation noch einige Unterstützung, dann in der Regel auf Antrag. 

Diese Steuergelder sollen Dein Dach über dem Kopf, Deine Bekleidung, Deine Ernährung und die Möglichkeit der freien Entfaltung Deiner Persönlichkeit grundsätzlich abdecken. Es wird also kein Luxus davon bezahlt von der Gesellschaft sondern das Mindestmaß.

Haben Deine Eltern Dir Taschengeld gegeben dann handelt es sich hierbei um ein Geschenk von ihnen an Dich. Geschenke sind nicht rückforderbar. 

Deine Eltern können allerdings von dem Zeitpunkt an wo Deine eigenen Einnahmen Deinen online recherchierbaren Freibetrag überschreiten von Dir eine Beteiligung an den laufenden Kosten verlangen. 

Bitte gebe also in die Suchmaske des Browsers ein 

unterhaltspflicht ab 16 ausbildung

Da Du eh bald 18 wirst ist es sicherlich auch ratsam nach 

unterhaltspflicht ab 18

abzufragen. 

Bitte öffne die ersten zehn Links und lese die Informationen. Denn nicht hinter jedem Link sind alle Informationen die wissenswert sind zu finden. 

Du wirst neben geltenden Gesetzen auch manche Urteile lesen. Hier beachte bitte: Urteile sind Einzelfallentscheidungen. Es sei denn da steht Grundsatzurteil. Dann ist die Rechtsauffassung allgemeinverbindlich. 

Auch wenn Du noch minderjährig bist und Deine Eltern einfach so an Dein Geld gehen kann es sich um Diebstahl handeln. In dem Fall gehst Du unter 18 zum Familiengericht und bittest um ein Gespräch mit einem Familienrichter. Bestenfalls hast Du einen Zeugen dabei. Der ist bestenfalls einfach nur dabei und stumm. Denn was so ein Zeuge während des Gespräches sagt gilt so lange als von Dir geäußert bis Du während des Gespräches widersprichst. Ein späterer Widerspruch, also nach Ende des Gesprächs, ist nicht möglich. 

Du kannst, natürlich, auch schriftlich das Familiengericht - in der Regel beim Amtsgericht - kontaktieren. Dann ist empfehlenswert das Schreiben persönlich vorbei zu bringen und sich auf einer Kopie mit Datum, Stempel und Unterschrift die Abgabe bescheinigen zu lassen. 

Schildere so neutral als möglich den Sachverhalt. Dann mache einen neuen Absatz und bitte um Rechtsbeistand bzw. Rechtshilfe. Da Du über 16 bist ist eine Ablehnung vom Gericht zu begründen. 

Das wäre dann der Weg welcher an einen Auszug denken lässt. Das ist dann ein anderes Thema. 

Deine Eltern ernähren dich doch aber, zahlen die Wohnung und alles was dazu gehört. D.h. sie geben das Geld wohl eher für dich, als für sich aus. Und es sit ok, daß du, wenn du Geld verdienst, auch einen Teil zu deinem Unterhalt beiträgst. Allerdings ist die Art und Weise nicht ok. Red mit ihnen über einen angemessenen Betrag, den du zum Unterhalt beisteuerst. Freiwillig, ohne daß sie sich an deinem Konto vergreifen.

NanamiAoyama 
Fragesteller
 02.08.2015, 13:18

Darum geht es nicht ich hab meinen Eltern immer geld gegeben und jetzt wollen sie mir plötzlich mein Konto gar nicht mehr eben

Bitterkraut  02.08.2015, 13:22
@NanamiAoyama

Sprich mit ihnen. Komplett dürfen sie dein Geld nicht an sich nehmen.

Wenn du unter 18 bist dürfen deine Eltern grundsätzlich alles mit deinem Konto machen , was du auch darfst
Sprich sie verwalten , heben ab , Zahlen drauf , können Auszüge ziehen usw.
Das ist bei der Bank so geregelt mit den "Jugendkontos"

ich sehe dies so:

minderjährige dürfen nur taschengeldgeschäfte machen.

ein bankgeschäft geht meist schnell darüberhinaus. damit tragen die eltern die verantwortung wenn die dies unterschrieben haben . dies könnten die jederzeit wiederrufen. so dass die bank dann das konto sperrt.

Menuett  02.08.2015, 13:10

Das ist totaler Unfug und hat nichts mit der tatsächlichen Rechtslage zu tun.

johnnymcmuff  02.08.2015, 16:15
@Menuett

Und wie ist die Rechtslage?Ich sehe hier nur zwei Meinungen!

Bitte begründen und das am Besten mit Link oder Gesetzestext.

AalFred2  03.08.2015, 11:42
@johnnymcmuff

Fangen wir mal mit §110 BGB an. Da steht nichts von Taschengeld. Zudem dürfte ein kostenloses Girokonto einzig und allein einen rechtlichen Vorteil darstellen.

robi187  02.08.2015, 13:15

ich sehe es so sagte ich.

aber dann  begründe deine aussage vielicht brauche ich auch hilfe.