Darf ich an einer fremden Haustür klingeln?

5 Antworten

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Nein. Um Hausfriedensbruch handelt es sich dann, wenn du nach einer Aufforderung, das Gelände zu verlassen, nicht gehst. Oder, wenn du ein Gelände betrittst, bei dem ausdrücklich ein Verbot ausgesprochen wird (z.B. in Form eines Schildes)

grundsätzlich ja ... da es an der eigenen keinen sinn macht wo du doch schon weisst dass du nicht zu hause bist wenn du vor deiner tür stehst ... :-)

 

bis dorthin wo die klingel ist kannst du natürlich gehen sonst wäre sie an einer anderen stelle montiert!

Wenn Du ein Anliegen an den / die Bewohner hast wird Dir wohl niemand das Klingeln übelnehmen.

...das hängt von der Absicht ab, mit der du an fremden Haustüren klingelst.

Hausfriedensbruch setzt vorraus, das dein Betreten unerwünscht ist und man dir Hausverbot erteilt hat.

Solange du über keinen Zaun etc. kletterst