Ab wann beginnt Hausfriedensbruch - Haustür?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Überschreiten oder nicht, da beginnt Hausfriedensbruch noch lange nicht.

Die Grenze ist die Grundstücksgrenze.

Aber, das bloße Reinlaufen bedeutet noch lange keinen Hausfriedensbruch.

Dazu ist es notwendig, dass das Betreten im Einzelfall erkennbar entgegen der erklärten Willensbestimmung des Eigentümers oder Berechtigten erfolgt.

Also z.B. der Vertreter, der auf ein Grundstück läuft, um an der Haustür zu klingeln, der Zeuge Jehova oder sonstwer, begeht noch lange keinen Hausfriedensbruch.

Wenn er aber einer Aufforderung, das Grundstück zu verlassen, nicht befolgt oder aber, speziell er Hausverbot hat, dann und erst dann ist es ein Hausfriedensbruch.

Generelle Hausverbote, z.B. ein Schild: "GEZ nicht erwünscht...." sind hierbei grenzwertig, werden zumeist hinterher als nichtig eingestuft. Ein Hausverbot zu erteilen bedeutet richtig, dass dies jeweils gegen eine spezielle Person ausgesprochen wird, nicht gegen weit gefasste Personengruppen.

Kommt drauf an ob große Mietshaus oder Eigenhaus. In 2. Fall mit der Grundstücksgrenze. In anderen Fällen geht es sogar noch weiter; wenn Jemand vor deiner Haustür extrem laut sit zu später Stunde.

Dackelmann888  29.06.2012, 11:00

Das ist nächtliche Ruhestörung.

fkkranger 
Fragesteller
 29.06.2012, 11:01
  1. Fall

Ja, aber dann dürfte ja nicht mal mehr der Postbote das Grundstück (in diesem Fall die Hofeinfahrt) betreten??

colt1212  29.06.2012, 11:10
@fkkranger

wenn du das nicht willst, das der psotbote dein grundstück betritt, dann darf er das nicht, das musst du ihm aber auch bekannt geben. aber dann darfst du deine post auch an der grundstückstgreneze abholen.

meini77  29.06.2012, 11:12
@fkkranger

ein Postbote hat ja auch ein berechtigtes Interesse, Dein Grundstück zu betreten, du willst ja auch Deine Post haben. Solange Du ihm kein Hausverbot aussprichst, darf er natürlich Dein Grundstück betreten.

Alois65  29.06.2012, 11:21
@fkkranger

Nene :-) Der handelt ja danach, dass er davon ausgehen kann, dass auch Du Post möchtest. Insofern ist das zulässig. Außer Du erteilst ihm ein Hausverbot!

Ich denke schon beim betreten des GRundstücks, wenn du eins hast, wenn du es net möctest. Oder eben ab Wohnungstür.

fkkranger 
Fragesteller
 29.06.2012, 11:02

Was davon nun?

helmutgerke  29.06.2012, 11:33
@fkkranger

das ist doch wieder so eine "hilfreiche" Wochenendantwort. LOL

Mir völlig unverständlich, dass einige zu allem ihren "Senf" dazugeben, sollten doch einfach einmal in den Gutegrage.net Richtlinien entsprechendes nachlesen.

Bereits ab der Schwelle nach der Haustür beginnt Hausfriedensbruch.