Darf ein Vermieter, trotz wiederholter Aufforderung, mein Guthaben der Betriebskosten Abrechnung einbehalten? Wenn ja, wie lange?
5 Antworten
Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung ist unverzüglich zu erstatten, spätestens aber binnen 30 Tage nach Zugang der Abrechnung.
Dem Mieter steht es frei, diese Forderung mit der nächsten Mietzahlung zu verrechnen.
Vorausgesetzt der Vermieter hat keine offenen Forderungen dem Mieter gegenüber die er mit dem Guthaben verrechnen darf.
Wieso "wiederholte Aufforderung"? Sofern Du sonst keine Zahlungsrückstände hast, reicht eine Aufforderung und danach der Einbehalt bei der nächsten Mietzahlung der Kuchen ist gegessen.
das ist binnen 4 Wochen auszuzahlen.
Nein. Auch eventuelle Mietschulden dürfen damit nicht ausgeglichen werden.
Set ihm eine Frist
Auch eventuelle Mietschulden dürfen damit nicht ausgeglichen werden.
Doch, dürfen sie.
Was bitte verstehst Du denn unter "Guthaben der Betriebskosten"? Deine monatlichen Vorrauszahlungen....? Die kann jeder Vermieter aber erst mit vorliegender Jahresendabrechnung verrechnen!
In der Frage steht doch etwas von einem Guthaben aus Betriesbkostenabrechnung