Darf ein Vermieter den Mietvertrag verlängern ?

6 Antworten

Sofern deine Kündigung form- und fristgemäß erfolgt ist, ist deine Kündigung wirksam und der VM kann natürlich nicht einfach den Mietvertrag nach Gusto verlängern. Eine Vereinbarung einer Abschlussbesichtigung beim Auszugtag reicht sogar, damit der VM Ansprüche (z. B. aus Schönheitsreparaturen) begründen kann.

Nein.

Er kann allenfalls, wenn du die Besichtigung verhinderst, Schadenersatz (z. B. für entgangene Mieten wegen der verspäteten Neuvermietung) verlangen, aber das muss er ggf. auch erst einmal einklagen. Zudem muss er beweisen, dass Termine vereinbart waren und dass du diesen nicht nachgekommen bist usw.

Deine Kündigung ist und bleibt wirksam. 

Deine Frage ist etwas absurd. Du stellst hier nicht vor, wann das Mietverhältnis durch deine Kündigung endet oder bereits beendet wurde und erklärst weiterhin nicht, ob die Besichtigung des Vermieters vor Ende des MV stattfinden sollte oder ob es sich um die Besichtigung zur Herausgabe der Mietsache nach Mietende handelte oder ob eventuelle Nachmieter vor Mietende mit dem Vermieter zusammen deine Wohnung besichtigen wollten.

Allein aus einer nicht stattgefundenen Besichtigung heraus kann der Vermieter nicht einseitig den Mietvertrag verlängern. Bringe bitte deine Frage in einem Zeitkontext vor.

Wiesel2808 
Fragesteller
 05.10.2017, 22:31

Danke für den Hinweis. Das mietverhältnis endet erst am 30.11. Ich hatte fristgerecht gekündigt gehabt. Er hatte versucht mich am Tag der kündigung zu erreichen , aber dieses ist leider untergekommen wegen Arbeit ,da er versucht hat mich wärend der Arbeit zu erreichen. Heute ist das schreiben gekommen und mir ist erst heute wieder eingefallen.

Gerhart  06.10.2017, 06:14
@Wiesel2808

Der Vermieter muss deine ordentliche Kündigung zum 30.11.17 akzeptieren, auch wenn du ihm keine Besichtigung deiner Wohnung während der Kündigungsfrist zugestehst.

Empfehlenswert ist aber dennoch eine Vorbesichtigung der Mietwohnung Anfang November durch den Vermieter, weil dann klar wird, welche Ansprüche der Vermieter bei der Rückgabe der Mietwohnung an dich stellt.

Möglichen Nachmietern musst du Zutritt zu deiner Wohnung gewähren. Den Zeitpunkt dieser Besichtigungen bestimmst jedoch du.

Auf das seltsame, unwirksame Verlängerungsschreiben des Vermieter musst du nicht eingehen. Dem Schreiben fehlt jegliche gesetzliche Grundlage.

johnnymcmuff  06.10.2017, 12:26
@Wiesel2808

Bis Ende November ist ja noch Zeit und dass er nur 1x angerufen hat reicht auch nicht aus um direkt Schadenersatz zu fordern zu können.

Also schnellstens Termine vorschlagen und einhalten.

Gerhart  06.10.2017, 18:23
@johnnymcmuff

Termin sollte doch wohl der Vermieter verlangen, der Mieter muss hier nichts vorschlagen. Ich verstehe auch nicht, woher hier Schadensersatzforderungen kommen sollen, denn von Besichtigungen potentieller Nachmieter berichtete der Fs nichts.  

Hat er nachweislich um Vereinbarung über Besichtigungstermine gebeten?

Falls ja kann er zumindest Schadenersatz fordern, wenn über das Ende Deiner Kündigungsfrist hinaus noch kein Nachmieter gefunden wurde.

Der Vermieter ist hier aber in der Beweispflicht.

Einfach so den Vertrag verlängern kann er nicht, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

Den Mietvertrag "verlängern" kann der VM nicht. Er könnte dich aber schadensersatzpflichtig machen wenn Du unbegründet Besichtigungen mit Mietinteressenten verweigert hast und somit eine zeitnahe Neuvermietung nicht möglich ist/war.

Bis zu 3 MM Mietausfallentschädigung könnte der VM geltend machen.