Darf ein Vater ohne sorgerecht und aufenthaltsrecht sein sohn mit ins Ausland zum Urlaub machen mitnehmen?

8 Antworten

Kommt aufs Ausland und das Alter des Kindes an.

Spanienurlaub kann die Mutter nicht verhindern, auch nicht mit Kindergartenkindern.

Urlaub in Ägypten schon.

Die Mutter sollte sich in acht nehmen, es wird ihr bei einem Gerichtsverfahren nicht hoch angerechnet, dass sie eine normale Beziehung zum Vater verhindern will.

Das kann sie ihm schlimmsten Fall das Aufenthaltsbestimmungsrecht kosten.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Darf-die-Mutter-eine-Urlaubsreise-verbieten,-weil-sie-das-Aufenthaltsbestimmungsrecht-hat--f200382.html

§ 1687a
Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils

Für jeden Elternteil, der nicht Inhaber der elterlichen Sorge ist
und bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder
eines sonstigen Inhabers der Sorge oder auf Grund einer gerichtlichen
Entscheidung aufhält, gilt § 1687 Abs. 1 Satz 4 und 5 und Abs. 2 entsprechend.

§ 1687
Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht,
nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in
Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung
ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei
dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf
Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die
Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen
Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in
der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange
sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer
gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat
dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der
tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.

(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4
einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes
erforderlich ist.

es bedarf der zustimmung des sorgeberechtigten elternteils. also vati tasche packen, notfall medis rein, pass beilegen und schönen urlaub machen. solange es nicht nach ägypten oder türkei geht ist das alles kein problem. warum sollte also vati fragen ob er darf, es ist doch selbstverständlich das er urlaub mit kind machen kann.

müsste er klagen, bekäme er einfach recht.

Lady76 
Fragesteller
 01.08.2016, 17:48

ja vati fliegt in die Türkei aber hat er auch ein Zettel dabei für die Medikamenten wo unter das Betäubungsmittel Gesetz gehört nein der Zettel ist bei mir er holt ihn nicht ab

gnarr  01.08.2016, 18:07
@Lady76

dann ruf ihn an und entzieh ihm die erlaubnis für den flug. melde dich beim flughafen und gib dort an, dass du keine zustimmung zur ausreise gibst. du lässt doch das kind nicht ernsthaft jetzt in die türkei fliegen.

Ja, wenn die Mutter zustimmt

Wenn die Mutter das erlaubt, dann ja, sonst nein. Sie ist ja die Verantwortliche und hat das alleinige Sorgerecht.

gnarr  01.08.2016, 17:42

verantwortlich sind beide. bekommt er ein nein, dann geht er klagen. zahlt mutti dann auch schadensersatz, falls papa schon gebucht hat?

Wenn die Sorgeberechtigte Person es erlaubt dann ja.