Darf ein Krankenwagen mich gegen meinen Willen mitnehmen?

9 Antworten

Nein, sie dürfen dich nicht gegen deinen Willen mitnehmen.

Wenn du allerdings so besoffen bist, dass du zur Gefahr für die „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ werden kannst, können sie die Polizei nachfordern, welche dich gegen deinen Willen in eine Klinik - je nach den Umständen auch eine psychiatrische Klinik - einweisen kann.

Juristisch nicht so einfach: Wenn Gefahr in Verzug ist, z.B. akute Selbst- oder Fremdgefährdung, kann die Polizei diese Person nach ASOG verhaften.Sie wird diese Person unverzüglich einem Arzt vorstellen, der die evtl. notwendige Unterbringung für 24 Stunden bestätigen muß. Dann wird der diensthabende Richter benachrichtigt, der die evtl. weitere Unterbringung anordnet, nach Psych KG § 25.2 glaube ich. Bei verdacht auf fehlende Einwilligungsfähigkeit unter Alkohol greift nicht psych KG, sondern ASOG, Allg.Sicherheits-und Ordnungsgesetz. Ein Rettungssanitäter hat deutlich geringere Befugnisse.Kommt drauf an, ob er Beamter ist. Ärzte haben je nach Bundesland verschiedene Befugnisse. Eine Freiheitsberaubung kann in Deutschland nur dur die Polizei durchgeführt werden(+ anschließendem Richter). Der normale Sani wird im Zweifelsfall immer die Pol. hinzuziehen.

Nein, das dürfen sie nicht. Ich hatte mal den Krankenwagen für meinen Mann gerufen. Er hat sich aber geweigert, mitzufahren - nicht wegen Alkohol, er war gesundheitlich in einem prekären Zustand - Die Sanitäter haben gesagt, sie können ihn nicht zwingen und sind wieder abgefahren.

MiTraL  05.09.2018, 04:51

Auch wenn es spät kommt, in diesen Fall spielt der Alkohol eine entscheidende Rolle.

mit 18J ist man noch lange nicht "geistig" Volljährig, besonders dann, wenn man mit Alkohol nicht umgehen kann, und du warst Geistig, nicht mehr "Denkfähig" so froh wenn dir in solcher Lage geholfen wird, ein Glück das es solche Leute gibt   

Alkoholisiert bist Du nicht mehr im vollen Besitz Deiner geistigen und körperlichen Kräfte, also nicht mehr zurechnungsfähig. Bei Annahme einer Gefahr dürfen sie das dann. Nüchtern wäre es nicht erlaubt gewesen.

Allerdings ist die Information der Eltern bei Volljährigkeit eine strafbare Handlung und verstößt gegen die Schweigepflicht nach § 203 StGB.